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NWB Nr. 6 vom Seite 426

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Gesetzgeberische Korrektur im Hinblick auf die Höhe des Zuwendungsbetrages an das ”Reservepolster” einer Unterstützungskasse

von Städt. Oberrechtsrat Norbert Meier, Essen

Zu den zahlreichen Versorgungseinrichtungen, die der betrieblichen Altersversorgung dienen, zählt die Unterstützungskasse, deren steuerliche Behandlung in § 4d EStG bzw. Abschn. 27a EStR normiert ist. Angesichts der in diesen Vorschriften enthaltenen klaren und eindeutigen Bestimmungen bzw. Anweisungen bot diese Zusageform - auf den ersten Blick - keine Anhaltspunkte dafür, daß sich durch ihre Einschaltung in erheblichem Maße Steuern sparen ließen. Gerade dieser Steuerspareffekt im Rahmen der Versorgungsform ”Unterstützungskasse” war jedoch in letzter Zeit des öfteren festzustellen. Auf welche Art und Weise dies geschah, soll im folgenden anhand eines Beispielsfalls verdeutlicht werden.

1. Beispiel:

Die Firma F. beschäftigt 20 AN im Alter zwischen 30 und 45 Jahren. Jedem Beschäftigten ist eine Altersrente mit Einschluß einer Invaliditätsversorgung von 1 200 DM Jahresrente ab dem 65. Lebensjahr über eine Unterstützungskasse zugesagt. Darüber hinaus erhält ein ehemaliger AN der Firma als Rentner eine jähr...