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NWB Nr. 24 vom Seite 2226

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Fahrradkosten als Werbungskosten oder

Die Komplexität des Steuerrechts am Beispiel

von Steuerberater Manfred Hey, Garbsen

Ein einfaches Beispiel kann ”Fehler des Steuerrechts” beleuchten. Ich hoffe, daß es mir (Autofahrer und Freizeitradler) gelungen ist, die erforderlichen ”Seitenhiebe” gleichmäßig zu verteilen.

Die Begrenzung des WK-Abzugs auf 0,65 DM pro Entfernungskilometer beim Pkw für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte wird vermutlich mittelfristig vor dem BVerfG anhängig. Die FinVerw würde wieder bis zur Vorläufigkeitserklärung lahmgelegt. Die ungerechte steuerliche Erfassung von Kfz-Kosten wird im Vergleich zum Fahrrad, bei dem es eine Kilometerkostenbegrenzung nicht gibt, besonders deutlich.

Der Kfz-Kosten-Einzelnachweis ist für ”Enten”-Fahrer genauso uninteressant wie der Fahrradkosten-Einzelnachweis für die Inhaber von 300 DM-Drahteseln mit Torpedo-Dreigangnabe. Die ”Ente” ist allerdings die bessere Entscheidung; sie verfügt serienmäßig über funktionsfähige Bremsen an beiden Achsen.

Durch die geringe Leistung sind das Gewicht (des Fahrers und des Rades) und die Anzahl der Gänge (bis zu 24) für den ”Kraftfahrzeugverweigerer” wichtig.

Das Fahrrad kann aber auch...