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NWB Nr. 43 vom Seite 3466

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Der Berechtigte bei Erbausschlagungen gem. § 1 Abs. 2 VermG

von Rechtsanwalt Steuerberater Klaus Thönnes, Andernach/Zschopau

I. Problemstellung

Die zutreffende Behandlung von Restitutionsansprüchen im Zusammenhang mit Erbausschlagungen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG ist heftig umstritten, wenn die Erbschaft nacheinander von mehreren Erben ausgeschlagen wurde. Soll bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen erst die letzte, zur Begründung von Volkseigentum führende Erbausschlagung vermögensrechtliche Ansprüche auslösen (so z. B. Wasmuth in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 1 VermG Rdn. 89) oder ist der Vermögenswert an den Erstausschlagenden zurückzugeben (so z. B. Barkam in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, § 1 VermG Rdn. 29).

Beispiel: Der im Mai 1972 verstorbene Erblasser (E) hinterläßt einen Sohn (K). Die Eltern des E sind ebenso vorverstorben wie beide Großelternpaare. Zum Zeitpunkt des Erbfalls leben noch der Bruder (O) des Vaters sowie die Kinder (C 1 und C 2) des O. Der Nachlaß besteht im wesentlichen aus einem Mehrfami-S. 3467lienwohnhaus, dessen Erträge die laufenden Kosten nicht decken. Das Grundstüc...