Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 22 vom Seite 1676

MEINUNGEN STELLUNGNAHMEN

Gutgeschriebene Provisionen für abgeschlossene Verträge - Sofort abzugsfähige Betriebsausgaben oder aktivierungspflichtige Aufwendungen? -

von Oberregierungsrat Norbert Meier, Essen

I. Ausgangsfall

Die X-OHG bringt zweimal pro Jahr eine Fachzeitschrift auf den Markt, in der über Neuheiten auf dem Schallplattenmarkt informiert wird. Die Zeitschrift wird kostenlos verteilt und finanziert sich durch Anzeigen. Die entsprechenden Verträge werden durch nebenberuflich tätige Vertreter vermittelt, die dafür eine Provision von 10 % des aufgrund der Anzeige bei der X-OHG erzielten Umsatzes erhalten. Die X-OHG rechnet monatlich über die geprüften und angenommenen Anzeigenaufträge ab und zahlt die sich aus der Abrechnung ergebenden Provisionsbeträge bis spätestens zum 10. des Folgemonats an die Vertreter aus. In den Vertreterverträgen ist bestimmt, daß der Provisionsanspruch grundsätzlich nach Abschluß der Prüfung und Billigung der Anzeigenverträge durch die X-OHG entsteht, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Anzeige in der Zeitschrift erscheint oder bezahlt wird. Die gesamten Provisionszahlungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der X-OHG als Aufwand gebuch...