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NWB Nr. 41 vom Seite 3215 Fach 7 Seite 6109

Umsatzsteuerliche Behandlung des CG Car-Garantiemodells

(BStBl 2003 II S. 378) und v. 16. 1. 2003 - V R 16/02 (BStBl 2003 II S. 445)

Dipl.-Finanzwirt (FH) Maximilian Schlecker, Meißen und Dipl.-Finanzwirt (FH) Roland Scholz, Riesa

I. Sachverhalte

In den beiden o. a. Verfahren hatte der BFH die umsatzsteuerliche Behandlung der Entgelte für den Abschluss einer sog. Garantievereinbarung bei Kauf von Fahrzeugen zu beurteilen. Kl. waren jeweils Autohäuser mit angeschlossenem Kfz-Handel und Werkstatt. Sie boten den Käufern von Gebraucht- bzw. Neuwagen jeweils bei Kauf den Vertragsabschluss zu einer Garantievereinbarung über die Funktionsfähigkeit bestimmter Bauteile an. Die Kunden sollten die Möglichkeit erhalten – gegen einen zusätzlichen Aufpreis –, für den Eintritt des Garantiefalls eine Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten zu erlangen. Nach den Garantievereinbarungen konnten die Käufer die Reparaturen sowohl bei den Autohäusern als Verkäufer der Fahrzeuge als auch bei fremden Werkstätten durchführen lassen. Die Autohäuser ihrerseits versicherten sich für dieses Angebot bei der CG Car-Garantie Versicherungs-AG.

Im Vorverfahren, das dem (BStBl 2003 II S. 378) zugrunde liegt, wertete das FA im Anschluss an eine Außenprüfung die für den Versicherungsschutz vereinbarten Entgelte der Jahre 1991 bis 1995 von 126 272 DM als Bruttobemessungsgrundlage und errechne...