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Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 1. Halbjahr 2000 -
I. Individualarbeitsrecht
1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht
a) Arbeitnehmer - Scheinselbständigkeit
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Nach einem bestimmt sich der Status, ob ein Versicherungsvertreter (Einfirmenvertreter) Arbeitnehmer (AN) oder Selbständiger ist, nach der Vorschrift des § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls. Der mit der Frage befasste 5. Senat hat im zu entscheidenden Fall eine Arbeitnehmerschaft verneint. Der Versicherungsvertreter sei selbständiger Handelsvertreter i. S. des HGB, da er im Wesentlichen frei von Weisungen sei. Dies gelte zum einen hinsichtlich der Arbeitszeit, die er selbst habe bestimmen können. Gleiches gelte bezüglich der Gestaltung seiner Tätigkeit, indem er im Wesentlichen frei darüber entscheiden könne, wo und wie er seine Arbeit verrichten wolle. Dass der Handelsvertreter nur für einen Auftraggeber tätig sei, mache ihn nicht zum AN (, NZA 2000 S. 534).
In einem weiteren Urt. vom gleichen Tage hat das BAG auch den Arbeitnehmerstatus eines Bausparkassenvertreters abgelehnt und dazu ausgeführt, ein im Anstellungsvertr...