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Neuregelungen zur Scheinselbständigkeit und arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit
I. Entwicklung nach dem
Selten hat ein Gesetz gleichermaßen die Tagespresse wie auch die Fachliteratur beschäftigt, wie das am in Kraft getretene Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte. Nach heftigen Protesten aus der Wirtschaft, zurückzuführen auch auf das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom Januar 1999, bildete die Bundesregierung im April 1999 die Kommission ”Scheinselbständigkeit” und beauftragte diese, im Hinblick auf die massive Kritik zu prüfen, ob Änderungen und Ergänzungen geboten erschienen. Zwischenzeitlich erkannten die Spitzenorganisationen der Sozialversicherungen in weiteren Rundschreiben die Vorrangigkeit der Amtsermittlung an und ordneten generalisierend bestimmte Berufsgruppen Selbständigen oder Arbeitnehmern zu. Die Kommission ”Scheinselbständigkeit” schlug in ihren Berichten Änderungen zu dem in § 7 Abs. 4 SGB IV festgelegten Kriterienkatalog vor. Klarzustellen sei auch die vorrangige Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes. Angeregt wurden zudem Verfahrensregelungen, insbesondere ein Anfrageverfahren zur Statusklärung. Hinsichtlich der arbeit...