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NWB Nr. 13 vom Seite 1149 Fach 26 Seite 3519

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 2. Halbjahr 1994 -

von Richter am Arbeitsgericht Günter Brede, Kassel

A. Individualarbeitsrecht

I. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

1. Befristeter Arbeitsvertrag -> NWB F. 26 S. 2029

Nach st. Rspr. des BAG ist die Befristung von Arbeitsverhältnissen grundsätzlich zulässig. Führt die Befristung allerdings zum Entzug von arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen (z. B. KSchG, MuSchG), so bedarf sie eines rechtfertigenden sachlichen Grundes. Zur wiederholten Befristung von Arbeitsverträgen mit Studenten hatte das , BB 1990 S. 1907) zwar entschieden, daß die Befristung sachlich gerechtfertigt sei, da die Studenten wegen der wechselnden Inanspruchnahme durch das Studium den Umfang und die Zeiten der Bindung nur für einen begrenzten Zeitraum übersähen. Anders sah der gleiche Senat des BAG aber die Rechtslage bei einem Studenten, der vier aufeinanderfolgende, je auf ein Jahr befristete Arbeitsverträge abgeschlossen hatte. Er hat den sachlichen Grund für die Befristung verneint mit der Begründung, daß die bloße Unsicherheit über den künftigen Arbeitsbedarf eine Befristung des Arbeitsverhältnisses nicht rechtfertigen könne. Der Arbeitgeber (ArbG) könne sich auch nicht mit dem Argument durchsetzen, für...