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NWB Nr. 10 vom Seite 959 Fach 26 Seite 3479

Rechtsprechung zum Arbeitsrecht - 2. Halbjahr 1992 -

von Richter Günter Brede, Kassel

I. Individualarbeitsrecht

1. Allgemeines Arbeitsvertragsrecht

a) Begriff Arbeitnehmer

Zum Problem der Abgrenzung eines Arbeitnehmers (AN) vom freien Mitarbeiter - hier: Beurteilung eines Bildberichterstatters - hat das BAG ausgeführt, für die Frage der persönlichen Abhängigkeit als Voraussetzung für eine Arbeitnehmereigenschaft habe die Verbindlichkeit der Vorgaben hinsichtlich Zeit und Ort der Fototermine allein keinen Aussagewert. Sie beruhten nicht vorwiegend auf einem persönlichen Weisungsrecht eines Arbeitgebers (ArbG), sondern beschrieben den Inhalt der vertraglich geschuldeten Dienst- bzw. Werkleistung. Wenn über die genannten Vorgaben hinaus keine weiteren Anweisungen an den pauschal bezahlten Bildberichterstatter ergingen, fehle es an dem für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses hinreichenden Grad persönlicher Abhängigkeit (, BB 1992, 1491).

b) Bewerbung - Benachteiligungsverbot

In einer neuen Entscheidung ist das LAG München der Ansicht des 8 AZR 351 u. 447/86) gefolgt, wonach die Benachteiligung eines Stellenbewerbers wegen des Geschlechts eine erhebliche Pers...