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OFD Berlin - S 2243

§ 16 EStG Realteilung beteiligungsidentischer in- und ausländischer Personengesellschaften

Bei der Realteilung beteiligungsidentischer in- und ausländischer PersGes ist folgende Auffassung zu vertreten:

1. Die Grundsätze der Realteilung sind nach dem (BStBl III S. 513) auch auf personen- und beteiligungsidentische PersGes anzuwenden. Nach dem (BStBl II S. 546) haben die Stpfl. in diesen fällen ein Wahlrecht, den Teilwert der zugeteilten WG anzusetzen oder die Buchwerte fortzuführen. Dieses Wahlrecht wird von der FinVerw anerkannt (vgl. Erl. der SenFin v. , BStBl I S. 601, EStG-Kartei Berlin § 16 Nr. 4).

2. Es ist nicht notwendig, daß das Vermögen der PersGes auf alle Gesellschafter aufgeteilt wird. Es genügt, wenn von mehreren Gesellschaftern einer aus der Gesellschaftergruppe ausscheidet und einen Teilbetrieb in der Gestalt des Unternehmens einer der personen- und beteiligungsidentischen PersGes übernimmt.

3. Dies gilt auch dann, wenn ausländische personen- und beteiligungsidentische PersGes in die Realteilung einbezogen werden unter der Voraussetzung, daß wegen des Besteuerungsrechts des jeweiligen ausländischen Staates der deutschen Besteuerung keine stillen Reserven verloren gehen.

4. Die Realteilung personen- und beteiligungsidentischer GmbH & Co. KG’s ist steuerneutral ...

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