ABC der Börsensprache
Agio: Aufgeld ist die Differenz zwischen dem Nennwert und dem darüberliegenden Kurswert eines Wertpapiers. Gegensatz -- Disagio (Abgeld, Abschlag).
Aktie: Urkunde über einen Besitzanteil am Grundkapital (- Aktienkapital) einer AG. Die Urkunde verbrieft die Mitgliedschafts- und Vermögensrechte; die Aktie hat i. d. R. einen -- Nennwert von 50 DM.
Bei Namensaktien lautet die Urkunde auf den Namen des Aktieninhabers, der in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen ist, Umschreibung meist nur mit Zustimmung der Gesellschaft möglich, dann vinkulierte NA; meist bei Versicherungsaktien, neuerdings auch bei Medien-Aktien. Übertragung erfolgt durch Indossament.
Inhaberaktien: auf den Inhaber lautende Aktie (Mehrzahl der deutschen Aktien). Übertragung erfolgt durch formlose Übereignung des Papiers (Einigung und Übergabe), daher für die Geldanlage besonders geeignet.
Vorzugsaktien: besondere Gattung, die im Gegensatz zu den normalen Inhaberaktien, den Stammaktien, mit keinem Stimmrecht verbunden sind. Für diesen Nachteil sind sie mit besonderen, in der Satzung der AG festgelegten Vorrechten ausgestattet , z. B. Mindestdividende, Dividendenvorzug, kumulativer Dividendenanspruch.
Berechtigungsaktien: fälschlich oft Gratisaktien genannt; neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln. Sie werden den Aktionären der AG in einem bestimmten Verhältnis angeboten, ohne daß diese eine Gegenleistung erbringen müssen. Offene Rücklagen, an denen der Aktionär entsprechend seinen Aktien beteiligt ist, werden durch einen Passivtausch in Aktienkapital umgewandelt. Der Aktienkurs reduziert sich rechnerisch entsprechend dem Verhältnis bei den Kapitalerhöhungskonditionen. Nach vollzogener Kapitalerhöhung müssen alle auf die Aktie bezogenen Daten bereinigt werden.
Aktienanalyse: Eine systematische, nach bestimmten Kriterien erfolgende Untersuchung von AG und ihren Aktien. Die Aktienanalyse gliedert sich auf in die Fundamentalanalyse (Untersuchung der Ertragskraft einer AG), in die Bewertungsanalyse (Untersuchung - ausgehend von den prognostizierten Ertragszahlen - einer Aktie, ob sie im Verhältnis zu Alternativanlagemöglichkeiten interessant ist oder nicht) und in die Marktanalyse (d. h. z. B., welche Erwartungen Marktteilnehmer haben und welche Reaktionen sie bei Wirtschafts- bzw. Unternehmensnachrichten erwarten lassen). Ergänzt wird sie durch die markttechnische Analyse, die auf der Untersuchung der graphischen Darstellung von Aktienkursverläufen, Aktienumsätzen und bestimmten Aktienmarktstatistiken basiert.
Aktienindex: Kennziffer, die die Veränderung des Durchschnitts einer Vielzahl von gehandelten Aktien widerspiegelt. Erstellt werden Aktienindices u. a. durch das Statistische Bundesamt, durch Börsen, Banken oder die Wirtschaftspresse (z. B. FAZ-Index). Von den international bekanntesten A. ist der Dow Jones der berühmteste.
amtliche Notiz: Kursnotierung von Wertpapieren, die zum amtlichen Handel an der Börse zugelassen sind. Entweder werden die Kurse einmal während der Börsenzeit (-- Kassamarkt) festgesetzt, oder aber bei den -- Standardwerten mit großem Umsatzvolumen nach Bedarf fortlaufend (-- variabler Markt). Festgestellt werden sie von amtlichen Maklern und im amtlichen Kursblatt der Börse sowie im Wirtschaftsteil der Presse veröffentlicht.
Anleihen: Sammelbezeichnung für alle Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz und vereinbarter Laufzeit. Anleihen sind langfristige Schuldaufnahmen am Kapitalmarkt durch öffentliche Stellen, Grundkreditanstalten und Unternehmungen. Sie S. verbriefen ein Gläubigerrecht und sind in Teilbeträge gestückelt. Je nach Schuldner unterscheidet man öffentliche Anleihen (Anleihen des Bundes, Länder, Städte, Bundespost und Bundesbahn), Industrieanleihen, Anleihen von Hypothekenbanken oder öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten und DM-Auslandsanleihen.
antizyklisches Verhalten: Am Aktienmarkt ein gegen den allgemeinen Basistrend gerichtetes Anlegerverhalten.
Auslandsanleihen: Emission von festverzinslichen Wertpapieren ausländischer Schuldner. Sie können auf D-Mark, Rechnungseinheiten (z. B. ECU) oder jedes andere Zahlungsmittel lauten.
Baisse: Stärkerer, meist länger andauernder Kursrückgang an der Börse. Gegensatz -- Hausse.
Bezugsrecht: Das dem Aktionär zustehende unentziehbare Recht; bei einer Kapitalerhöhung einen seinem Anteil am bisherigen Aktienkapital entsprechenden Teil der neuen Aktien zu beziehen. Der Bezugskurs für die neuen Aktien liegt normalerweise unter dem Börsenkurs der alten Aktie. Der rechnerische Wert des Bezugsrechts wird mittels der Bezugsrechtsformel
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Kurs der
alten Aktie ./. Bezugskurs neue Aktie ./.
Dividenden- nachteil B= --------------------------------------------------------------- Bezugsverhältnis + 1 |
ermittelt. Das Bezugsrecht wird an der Börse notiert und ist verkäuflich. Andererseits ist aber auch der Kauf möglich, um über seinen bisherigen Anteil neue Aktien beziehen zu können.
Bogen: Wertpapierurkunde, die in Unterabschnitte (Zins- oder Dividendenscheine) eingeteilt ist. Sie müssen zur Zins- bzw. Dividendenzahlung vorgelegt werden.
Bonus: Eine neben der Dividende gewährte - meist - einmalige Vergütung, die den Aktionären zu besonderen Anlässen (u. a. gute Ertragslage, Jubiläum) gewährt wird.
Börse: Regelmäßig stattfindender Markt für den Handel von zugelassenen Wertpapieren, Devisen oder bestimmten fungiblen Waren. Der Börsenhandel findet an einem bestimmten Ort, zu bestimmter Zeit statt. Zum Börsenhandel zugelassen sind die Vertreter der Kreditinstitute, amtliche und freie Kursmakler.
Broker: (Wertpapierbanken) Englische Bezeichnung für Makler an der amerikanischen und Londoner Börse. Sie sind allein berechtigt, Börsenaufträge der Banken und des Publikums anzunehmen und auszuführen.
cash flow: Begriff aus der Finanz-Analyse zur Beurteilung der Ertragskraft und der finanziellen Struktur eines Unternehmens. Unter cash flow versteht man die Höhe der selbsterwirtschafteten längerfristigen Finanzierungsmittel, d. h. Jahresüberschuß plus Abschreibungen auf Sachanlagen und Beteiligungen, Zuführung zu den langfristigen Rückstellungen einschl. Pensionsrückstellungen plus außerordentliche Aufwendungen, abzüglich außerordentliche Erträge. Das charakteristische an dem cash flow ist die jederzeitige Disponierbarkeit durch die Unternehmensleitung.
Charts: Graphische Darstellung der Kursentwicklung von einzelnen Aktien, Branchen oder des gesamten Marktes. Sie dienen als Hilfsmittel für die Beurteilung der zukünftigen Kursentwicklung.
Courtage: Vermittlungsgebühr, die der Makler für die Vermittlung eines Wertpapiergeschäfts erhält. Sie beträgt bei Aktien 0,1 % des Kaufpreises, bei festverzinslichen Wertpapieren 0,075 bis 0,7 o/oo vom Nennwert je nach Größenordnung.
Depot: (Wertpapierkonto u. -lagerstelle) Einrichtung bei Kreditinstituten zur Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren (Gegenstück zum Konto im Geldverkehr).
DVFA: Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Anlageberatung; ihr gehören Mitglieder aus dem Bankgewerbe, der Wirtschaft und der Publizistik an. Ziel der DVFA ist die Vereinheitlichung der analytischen Methoden in der Aktienanalyse sowie die Intensivierung der Wertpapierberatung.
Disagio:Unterschied zwischen dem Nennwert eines Wertpapiers und seinem niedrigen Kurs. Gegenteil -- Agio.
Diskontsatz: Zinssatz, den die Notenbank für den Rediskont von Wechseln durch Kreditinstitute zugrunde legt. Der Diskontsatz ist als klassisches Mittel der Notenbankpoli- S. tik anzusehen, womit das Zinsniveau beeinflußt und damit die Konjunktur gesteuert werden kann.
Dividende: Der Gewinnanteil der Aktionäre, der in der Hauptversammlung einer AG festgelegt wird. Sie setzt sich aus der Bardividende und der Steuergutschrift (für die anrechenbare Körperschaftsteuer) zusammen.
Dividendenabschlag: Kursminderung bei Aktien nach Trennung des fälligen Dividendenscheins; meist einen Tag nach der Hauptversammlung.
Emission: Ausgabe und Unterbringung von Wertpapieren auf den Kapitalmarkt durch öffentlichen Verkauf.
Ergebnis je Aktie: Zwecks Vereinheitlichung des Gewinnbegriffs hat die -- DVFA eine Formel entwickelt, mit der die Gewinne von AG ermittelt werden. Hierbei wird der Jahresüberschuß von außerordentlichen, periodenfremden und aperiodischen Aufwendungen und Erträgen unter Berücksichtigung fiktiver Ertragsteuern bereinigt. Durch Division dieses Nettogewinns durch die Anzahl der Aktien ergibt sich das ”Ergebnis je Aktie”.
Euro-Bonds: Anleihen, die von internationalen Emissionskonsortien (Banken) emittiert und gleichzeitig in mehreren Ländern und in mehreren Währungen plaziert werden. Das Wechselkursrisiko wird dadurch vermindert, indem der Anleiheschuldner wahlweise in einer der Währungen zurückzahlen kann.
Freiverkehr: Wertpapiere, die nicht zum amtlichen Handel zugelassen sind, werden im Freiverkehr gehandelt.
geregelter Freiverkehr: Börsenmarkt für unnotierte Wertpapiere, der an jeder Börse vom ”Ausschuß für Geschäfte in amtlich nicht notierten Werten” überwacht wird.
ungeregelter Freiverkehr: Handel mit Wertpapieren, die weder in den amtlichen Handel noch in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind. Die Verantwortung für diese gehandelten Papiere tragen allein die Kreditinstitute.
Fundamentalanalyse: Grundlage einer nach analytischen Aspekten durchgeführten Aktienbewertung, mit der insbes. die bisherige und zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens, einer Branche oder der gesamten Volkswirtschaft beurteilt wird.
Genußschein: Urkunden, die kein Mitgliedschaftsrecht, sondern Genußrechte, z. B. am Reingewinn verbriefen, wobei dem aber auch die Beteiligung an möglichen Verlusten gegenüberstehen können.
Hausse: stärkeres und länger anhaltendes Anziehen aller oder einzelner Kurse. Gegenteil -- Baisse.
Institutionelle Anleger: Anlegergruppe am Kapitalmarkt, die sich insbes. aus Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen, Vermögensverwaltungen und Kapitalgesellschaften zusammensetzt (sog. Finanz-Institutionen).
Interessenkäufe: Aufkäufe von Aktien eines bestimmten Unternehmens, z. B. zum Erwerb der Mehrheit.
Investmentanteile: Bezeichnung von Anteilscheinen am Vermögen eines Investmentfonds. Der Wert bemißt sich nach dem augenblicklichen Wert der Kapitalanlagen (Wertpapiere, Immobilien, Barvermögen).
Kapitalverwässerung: Ausgabe neuer Aktien durch Umwandlung von Rücklagen oder zu einem unter dem Börsenkurs liegenden Kurs.
Kassamarkt: Börsenmarkt für Wertpapiere, für die während der Börsenzeit nur ein Kurs festgesetzt wird. Auch Einheitskurs bzw. Kassakurs genannt. Gilt für alle Wertpapiere, die nicht zur variablen Notierung zugelassen sind.
Kulisse: Börsenbezeichnung für den Berufshandel (Makler, Banken), die sich berufsmäßig für eigene Rechnung am Börsenhandel sowohl im amtlichen Handel als auch im Freiverkehr beteiligen. S.
Kupon: Der einer Aktie oder einem festverzinslichen Wertpapier beigefügte Zins- bzw. Dividendenschein, mit dem die fälligen Zinsen bzw. Dividenden empfangen werden.
Kursfeststellung: Festsetzung der amtlichen Kurse für alle zum amtlichen Handel an der Börse zugelassenen Wertpapiere. Sie erfolgt durch vereidigte amtliche Kursmakler, zumeist im Auftrage des Börsenvorstandes.
Kurs/Gewinn-Verhältnis: Gibt an, mit dem Wievielfachen das Ergebnis je Aktie an der Börse bewertet wird.
Kurszusätze und -hinweise: Bei der Kursnotierung werden den Usancen entsprechend Kurszusätze verwendet, die Aufschluß über die Marktsituation der Papiere geben und ob und in welchem Umfang limitierte Aufträge ausgeführt werden konnten. Sie werden im amtl. Kursblatt u. in der Tagespresse veröffentlicht.
Kurszusätze
b = bezahlt: vorliegende Orders wurden ausgeführt.
bG = bezahlt Geld: die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage.
bB = bezahlt Brief: die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.
eb, ebez. = etwas bezahlt: bei nur kleinem Umsatz konnte nur ein Teil der limitierten Aufträge ausgeführt werden; es bestand weitere Nachfrage (mit Zusatz G) bzw. Angebot (mit Zusatz B).
rep oder R = repariert: Vorliegende Aufträge konnten nur teilweise ausgeführt werden (ratG: es erfolgte nur eine beschränkte Zuteilung; ratB: es erfolgte nur eine beschränkte Abnahme).
Hinweise
G = Geld: zu diesem Kurs bestand nur Nachfrage, Umsätze kamen nicht zustande.
B = Brief: zu diesem Kurs bestand nur Angebot, Umsätze kamen nicht zustande.
= gestrichen: Ein Kurs wurde nicht festgestellt.
-G = gestrichen Geld: Auf Grund nur Nachfrage konnte kein Kurs festgestellt werden.
-B = gestrichen Brief: auf Grund nur Angebot konnte kein Kurs festgestellt werden.
-T = gestrichen Taxe: Ein Kurs konnte nicht festgestellt werden; der Kurs ist geschätzt.
exD = Ex Dividende: Erste Kursnotiz nach Abschlag der Dividende.
exBR = Ex Bezugsrecht: Erste Kursnotiz nach Abschlag eines Bezugsrechts.
exZ = ausgenommen Ziehung: Kurs versteht sich für die nicht ausgelosten Stücke.
Limit: Vom Auftraggeber bei Börsenaufträgen festgesetzte Preisgrenze, die bei einem Verkauf nicht unterschritten, bei einem Kauf nicht überschritten werden darf.
Makler:
amtlicher Kursmakler: Ein vereidigter Börsenmakler, der bei der amtlichen Feststellung der Wertpapierkurse auf der Grundlage von Kauf- und Verkaufsaufträgen Dritter mitwirkt und meist in begrenztem Maße Käufe und Verkäufe für eigene Rechnung abschließen darf.
Freimakler: Handelsmakler an den deutschen Wertpapierbörsen, der Börsengeschäfte zwischen zugelassenen Handelsadressen vermittelt und eigene Geschäfte abschließt. Ihre Zulassung erhalten sie vom Börsenvorstand.
Mantel: Eigentliche Wertpapierurkunde, die im Gegensatz zum Bogen das Anteils- bzw. Forderungsrecht verbrieft.
Marktgängigkeit: Die Fungibilität eines Wertpapiers; Unterscheidung zwischen Aktien mit breitem Markt = hohe Fungibilität und Aktien mit engem Markt = geringe Fungibilität.
Marktteilnehmer: Die an der Börse operierenden Gruppen wie institutionelle Anleger, private Investoren, Berufshandel sowie die amtlichen und freien Makler. S.
Monetarist:Im Gegensatz zum Fundamentalisten ist der M. der Ansicht, daß die Aktien insbes. von der Liquidität im Wirtschaftskreislauf beeinflußt werden und nicht so sehr eine Funktion der Konjunkturentwicklung und der Unternehmenserträge sind.
Nennwert: (Nominalbetrag), der auf einem Wertpapier aufgedruckte Geldbetrag.
Optionsanleihe: Schuldverschreibung mit anhängendem Optionsschein; verbrieft das Recht, innerhalb einer festgesetzten Frist Aktien zu einem bestimmten - vor Ausgabe der Emission festgelegten - Optionspreis zu beziehen.
Optionsgeschäft: Seit 1970 in der Bundesrepublik wieder zugelassene Form des Wertpapier-Termingeschäfts. Gegen Zahlung einer Prämie erwirbt man das Recht, Wertpapiere innerhalb einer bestimmten Frist zu einem bestimmten Preis, dem Basispreis, zu kaufen oder zu verkaufen.
Optionsscheine: Das an einer Optionsanleihe haftende Recht auf Ausübung der Option; Optionsscheine werden entweder zusammen mit der Optionsanleihe oder separat gehandelt und an der Börse notiert.
Pari: Bedeutet, daß Nennwert und Kurswert eines Wertpapiers gleich sind.
Performance: Der prozentuale Wertzuwachs eines einzelnen Wertpapiers, eines Wertpapierdepots oder eines Investmentfonds.
Pfandbrief: Festverzinsliches Wertpapier bestimmter Kreditinstitute (Hypothekenbanken, Sparkassen) zur Refinanzierung von Hypothekenkrediten.
Placierung: Die Unterbringung, d. h. der Verkauf von neu emittierten Wertpapieren beim Publikum und bei institutionellen Anlegern.
Portofolio Selection: Theorie der optimalen Zusammenstellung eines Wertpapierdepots, wobei die Statistik und die Wahrscheinlichkeitstheorie die Grundlage des Modells bilden.
Publizität: AG (u. bestimmte Gesellschaften anderer Rechtsformen) sind gesetzlich verpflichtet, die Öffentlichkeit über wichtige Umstände und Vorgänge im Unternehmen zu unterrichten sowie den Jahresabschluß zu veröffentlichen. Die große AG geben zusätzliche Informationen, z. B. Quartalsberichte, aus.
Rendite: Der Gesamtbetrag einer Geldanlage p. a.; bei Wertpapieren Dividende bzw. Zinsen bezogen auf das eingesetzte Kapital.
Rentenmarkt: Teilbereich des Kapitalmarktes, und zwar der Markt für festverzinsliche Wertpapiere.
Rücknahmepreis: Preis, zu dem Investmentanteile von der Kapitalanlagegesellschaft zurückgenommen werden. Er wird auf der Basis des Inventarwertes errechnet.
Schuldverschreibung: Im weitesten Sinne Sammelbegriff für alle festverzinslichen Wertpapiere. Urkunde, in der sich der Aussteller dem Inhaber gegenüber zu einer Leistung verpflichtet, die normalerweise in einer laufenden Verzinsung und in der Rückzahlung des Kapitals besteht.
Schutzvereinigungen: Sind zur Wahrnehmung der Interessen der Wertpapierbesitzer in verschiedenen Städten der Bundesrepublik gegründet worden, die sich 1956 zu der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e. V., Düsseldorf, zusammengeschlossen haben.
Spesen: Bei Kauf und Verkauf von Wertpapieren über die Börse entstehen Kosten durch die Maklergebühr, die Bankprovision und die Börsenumsatzsteuer. Diese Spesen machen bei Aktien jeweils beim Kauf bzw. Verkauf zusammen 1,35 % des Kurswertes und bei festverzinslichen Wertpapieren zwischen 0,075 und 0,75 % vom Nennwert je nach Größenordnung.
Spezialwerte: Aktien von kleineren Gesellschaften mit nicht allzu großem Markt; die Notierung erfolgt nur an einem oder wenigen Börsenplätzen.
Standardwerte: Im Gegensatz zu den Spezialwerten Aktien einer Publikumsgesellschaft, die variabel gehandelt werden und hohen Börsenumsatz haben. S.
Streubesitz: Ist dann gegeben, wenn sich die Aktien einer Gesellschaft nicht in wenigen Händen, sondern im Besitz vieler Aktionäre befinden.
Tafelgeschäft: Zug-um-Zug-Geschäft; hier erfolgt am Schalter der Kreditinstitute eine Leistung und Gegenleistung sofort; ohne Einschaltung eines Wertpapierdepots werden effektive Wertpapierstücke gegen Barzahlung ausgehändigt (bzw. zurückgenommen).
Technische Aktienanalyse: Mit Hilfe von Kursdiagrammen, sog. -- Charts, werden Aktienkursprognosen abgegeben, die die fundamentalen und monetären Gegebenheiten ganz außer acht lassen. Gegensatz -- Fundamentalanalyse.
Telefonverkehr: Handel mit Wertpapieren, die außerhalb des amtlichen Handels und des geregelten Freiverkehrs gehandelt werden.
Termingeschäft: Wertpapiergeschäft, bei dem im Gegensatz zum Kassageschäft Kauf bzw. Verkauf und Erfüllung zu unterschiedlichen Terminen erfolgen. Bereits bei Abschluß des Geschäfts werden die Bedingungen festgelegt. In der Bundesrepublik ist das Termingeschäft in der Form des Optionsgeschäftes seit 1970 wieder erlaubt.
Timing: Engl. Ausdruck, Bezeichnung für den geeignetsten Zeitpunkt zum Kauf bzw. Verkauf von Wertpapieren.
Variabler Markt: Für Wertpapiere, an denen ein großes Publikumsinteresse besteht, werden während der gesamten Börsenzeit die Kurse fortlaufend (variabel) notiert, wobei die Geschäfte über mindestens 50 Stück oder einem Mehrfachen davon lauten müssen. Die erste Notierung ist der Anfangskurs, die letzte der Schlußkurs. Aufträge, die nicht über den Mindestbetrag lauten, werden zum Einheitskurs (auch Kassakurs genannt) ausgeführt.
Vermögensverwaltung: Systematische und professionelle Verwaltung fremder Vermögen durch Banken oder andere Verwalter.
Versicherungsaktien: Aktien von Sach- und Lebensversicherungsunternehmen. Sie nehmen an der Börse eine Sonderstellung ein. Es handelt sich überwiegend um vinkulierte Namensaktien, zum Teil sind sie nicht voll eingezahlt.
Volleinzahlung: Nach dem Aktiengesetz können AG die Aktionäre von teileingezahlten Aktien auffordern, den Restnennbetrag der Aktien an das Unternehmen zu zahlen. Hierdurch erwirbt der Aktionär vollen Anteil am Ertrag und an der Substanz des Unternehmens; durch die sich vollziehende Angleichung der teileingezahlten an die volleingezahlten Aktien kann sich börsenmäßig ein interessanter Zusatzgewinn einstellen.
Vorbörse: Vor der offiziellen Börsenzeit findet unter Banken bereits ein Wertpapierhandel statt, der - je nach Situation - recht ausgeprägt sein kann. Der Handel nach der offziellen Börsenzeit wird Nachbörse bezeichnet.
Wachstumsaktien: Sind Aktien von Unternehmen, die in Zukunft hohe Umsatz- und Ertragszahlen erwarten lassen, wie dies z. B. in der Elektronik der Fall ist. Sie zeichnen sich durch hohe Kurs/Gewinn-Verhältnisse und niedrige Dividendenrenditen aus.
Wandelanleihe: Form der Schuldverschreibung, wobei dem Inhaber neben der Verzinsung innerhalb einer im Anleihevertrag bestimmten Frist das Recht eingeräumt wird, die Anleihe in einem bestimmten Verhältnis und/oder Preis in Aktien zu wandeln.
Zero-Bonds: Anleihe, für die während der Laufzeit keine Zinsen ausgezahlt werden. Der Ertrag des Investors besteht in dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabe- oder Kaufkurs und dem Einlösungs- oder Verkaufskurs.
Zinsschein: (Kupon), für den bei festverzinslichen Wertpapieren der jeweils fällige Zinsbetrag bezahlt wird.
Zinstermin: Festgelegter Zeitpunkt, an dem die Zinsen von festverzinslichen Wertpapieren entrichtet werden.
Zyklische Werte: Aktien von Unternehmen, deren Gewinnentwicklung auf Grund ihrer ausgeprägten Konjunkturabhängigkeit erheblichen Schwankungen unterliegt. Die Börse nimmt angesichts der schwierig zu prognostizierenden Ertragsperspektiven Bewertungsabschläge vor. Daher werden zyklische Aktien mit niedrigeren, unter dem Marktdurchschnitt liegenden Kurs/Gewinnverhältnissen bewertet.
Fundstelle(n):
NWB Fach 21 Seite 849 - 854
NWB1986
NWB YAAAA-83644