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NWB Nr. 8 vom Seite 599 Fach 17a Seite 1467

BFH-Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht im 1. und 2. Vierteljahr 2000

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Gewinnermittlung

1. Verbuchung aller Bewirtungsausgaben auf nur einem Konto

(BStBl 2000 II S. 203; LX553155) betr. § 4 Abs. 5 EStG.

Hinweis: Kanzler, ; Hardt, KFR F. 3 EStG § 4, 2/00, S. 149; Rößler, DStZ 2000 S. 525; Anm. in ; Anm. in HFR 2000 S. 258.

Die Stpfl., eine OHG mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG, hatte sämtliche Bewirtungsaufwendungen, sowohl die abzugsbeschränkten (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG) als auch die voll abz. BA, auf einem Konto 4650 gebucht. Dabei waren versehentlich auch einige andere Kosten auf diesem Konto gebucht (Rechts- und Beratungskosten, Betriebsbedarf), für die andere Konten eingerichtet waren. Die OHG zog bei der Gewinnermittlung für 1992 von dem Konto 4650 80 v. H. der gebuchten Aufwendungen ab. Das FA wollte den Abzug nicht zulassen, weil die beschränkt abz. BA nicht von den sonstigen BA getrennt aufgezeichnet worden seien. Im Einspruchsverfahren buchte die OHG die versehentlich auf dem Konto 4650 gebuchten anderen Ausgaben um. Das genügte aber dem FA immer noch nicht. Es versagte den Abzug der auf dem Konto 4650 verbleibenden Kosten in vollem Umfang. Die Klage der OHG beim Nds. FG hatte auch keinen Erf...