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NWB Nr. 30 vom Seite 2815 Fach 17a Seite 1465

BFH-Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht im 4. Vierteljahr 1999

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Gewinnermittlung

1. Zum Begriff „Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile„ bei Bußgeldern

a) Voraussetzungen einer Rückstellung wegen Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile

(BStBl 1999 II S. 656; LX552178) betr. § 5 EStG.

Hinweis: Achenbach, KFR F. 3 EStG § 5, 7/99, S. 409; Oser, BBK F. 17 S. 3137, 3138; Weber-Grellet, FR 1999 S. 1062, 1063; Anm. in DStR 1999 S. 1518, 1521, 1523.

Eine AG bildete in der Steuerbilanz zum eine Rückstellung in Höhe des Abschöpfungsbetrags der gegen sie am 1. 6. 1989 festgesetzten Geldbuße. Das FA erkannte die Rückstellung nicht an. Einspruch und Klage beim FG Baden-Württ. waren erfolglos. Die von der AG eingelegte Revision hielt der BFH für unbegründet.

Die AG berief sich auf § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG 1990 i. d. F. des StÄndG 1992, weil sie davon ausging, das Bundeskartellamt habe bei der Ermittlung des „wirtschaftlichen Vorteils„ (durch die Gesetzesverstöße) die auf diese Vorteile entfallenden Steuern vom Einkommen und Ertrag nicht abgezogen. Der BFH verbietet die Bildung der Rückstellung zum allein (schon) deshalb, weil am Bilanzstichtag diese Voraussetzungen noch nicht vorlagen, d. h. die...