Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 21 vom Seite 1997 Fach 17a Seite 1461

BFH-Rechtsprechung zum Bilanzsteuerrecht im 3. Vierteljahr 1999

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Aktivierung

1. Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen bei Betriebsaufspaltung

(BStBl 1999 II S. 547; LX550553) betr. §§ 4, 15 EStG.

Hinweis: Bordewin, NWB F. 3 S. 10773; Eicker, IWB F. 3a Gruppe 1 S. 801, 806; Hildesheim, DStZ 1999 S. 551; Hoffmann, DB 1999 S. 503; Kempermann, DStR 1999 S. 408; Luttermann, FR 1999 S. 374, 378.

Im Streitfall lag eine Betriebsaufspaltung zwischen der GmbH & Co. KG (Besitzgesellschaft) und der G-GmbH (Betriebsgesellschaft) vor. Streitig war allein, wann die KG die Gewinnansprüche aus der Beteiligung an der G-GmbH in ihrer Bilanz aktivieren musste. Die KG hat den sich aus dem am gefassten Gewinnausschüttungsbeschluss ergebenden Anspruch auf 1 Mio DM für 1989 in ihrem Abschluss 31. 12. 1990 aktiviert. Das FA meinte, die KG hätte schon in der Bilanz 31. 12. 1989 den Gewinnanspruch für 1989 - also phasengleich - aktivieren müssen. Die KG hatte nach erfolglosem Einspruch mit ihrer Klage beim FG Münster Erfolg. Die Revision des FA beim BFH gegen dieses U. war unbegründet.

Die KG war handelsrechtlich weder verpflichtet noch berecht...