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NWB Nr. 14 vom Seite 1027 Fach 17a Seite 1359

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 3. Vierteljahr 1991 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Betriebsvermögen

1. Selbstgenutztes Einfamilienhaus als Betriebsvermögen

(BStBl II S. 519) betr. §§ 4, 5 EStG.

Hinweise: Paus, DStZ 1991 S. 405; Weber-Grellet, DStZ 1991 S. 390.

Der Stpfl. hatte im Laufe mehrerer Jahre seit 1970 mehrfach Grundstücke erworben, dann bebaut und nach relativ kurzer Zeit wieder veräußert. Einige der Gebäude (Einfamilienhäuser) nutzte er einige Zeit selbst, zog dann wieder um und veräußerte diese Objekte. Er war der Meinung, für die Zeit der Selbstnutzung seien die Gebäude grds. Privatvermögen gewesen, während die übrigen nicht selbstgenutzten Objekte zum BV seines gewerblichen Grundstückshandels gehörten. Das FA behandelte auch die auf die Zeit der Selbstnutzung entfallenden Einfamilienhäuser als BV. Das FG Köln gab der Klage statt. Die Revision des FA beim BFH führte zur Zurückverweisung der Sache an das FG.

Zunächst bestand offensichtlich kein Zweifel, daß der Stpfl. hinsichtlich der nicht selbstgenutzten Objekte gewerblich tätig geworden war. Es konnte also nur um die Frage gehen, ob die vom Stpfl. jeweils selbstgenutzten Häuser zunächst BV und bei Beginn der Selbstnutzung als aus dem BV entnommen zu behandeln waren. Der Stpfl. h...