Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 25 vom Seite 1931 Fach 17a Seite 1351

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 4. Vierteljahr 1990 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Betriebsvermögen

1. Belastung eines Betriebsgrundstücks mit Erbbaurecht

(BStBl II S. 961, LX96368) betr. § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG.

Hinweise: Anm. in BBK F. 17 S. 1419; Kohler, KFR F. 3 EStG § 4, 1/91, S. 11; Schmidt, FR 1990 S. 675.

Eine GmbH & Co. KG hatte 1974 einem ihrer Kommanditisten an ihrem unbebauten Betriebsgrundstück ein Erbbaurecht bestellt und bis 1980 die Erbbauzinsen als Betriebseinnahmen behandelt. In 1981 erklärte sie, eigentlich hätte 1974 eine Entnahme vorgelegen. Sie sah nunmehr die Erbbauzinsen nicht mehr als Einnahmen an. Das FA war anderer Meinung. Die Klage der KG beim FG Köln hatte keinen Erfolg. Auch die Revision der KG beim BFH hielt dieser für unbegründet.

Da die Rechtsprechung des BFH schon bisher davon ausgegangen ist, eine Entnahme aus dem BV zu verneinen, wenn ein Unternehmer einem Dritten, z. B. der Ehefrau, ein Erbbaurecht auf dem betrieblichen Grund und Boden bestellt, ist auch bei Personengesellschaften nichts anderes denkbar. Das heißt: Wenn ein unbebautes Betriebsgrundstück, das zum Gesellschaftsvermögen gehört, mit einem Erbbaurecht zugunsten eines Gesellschafters belastet wird, gilt es deshalb nicht als aus dem BV entnommen...