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NWB Nr. 48 vom Fach 17a Seite 1331

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 1. Vierteljahr 1989 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Aktivierung

1. Zeitpunkt der Aktivierung ”schwimmender Ware”

(BStBl 1989 II S. 21) betr. §§ 4, 5 EStG; § 74 EStDV.

Hinweise: KFR F. 3 EStG § 5, 2/89, S. 39 (Bauer); Woerner, BB 1988 S. 2352; Schmidt, FR 1988 S. 637.

Eine GmbH, die den Handel mit Rohkaffee betrieb und deren Wirtschaftsjahr am 30. 6. endete, hatte im Streitjahr 1976 (!) zwei Partien Rohkaffee in ihrer Bilanz zum als Warenbestand aktiviert und hierfür jeweils eine Preissteigerungsrücklage (§ 74 EStDV) von 148 045 DM bzw. 209 646 DM gebildet. Das FA erkannte die Rücklage nicht an, da die GmbH am 30. 6. nicht im Besitz der Ware gewesen sei. Die Verfügungsmacht habe sie erst später durch Übergabe der Konnossemente erhalten. Das FG wies die Klage der GmbH dem Grunde nach zurück. Die Revision der GmbH blieb erfolglos. Auch der BFH ging davon aus, daß die GmbH am Bilanzstichtag für beide Partien weder den unmittelbaren noch den mittelbaren Besitz erlangt hatte. Da die Partien nicht aktiviert werden durften, konnte auch keine Preissteigerungsrücklage gebildet werden.

Der I. Senat untersucht eingehend, wann handelsrechtlich - und damit für die GmbH...