Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 48 vom Seite 3159 Fach 17a Seite 1297

Lexikon der BFH-Entscheidungen im 2. Vierteljahr 1986 zum Bilanzsteuerrecht

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Betriebsvermögen/Privatvermögen

1. Unzulässigkeit rückwirkender Umwandlung einer Privatschuld in eine Betriebsschuld

(BStBl 1986 II S. 255) betr. §§ 4, 5 EStG.

Im Streitfall mußte entschieden werden, ob eine KG Schuldzinsen für Kredite als Betriebsausgaben absetzen kann, die sie aufgenommen hat, um einen Entnahmeanspruch des Gesellschafters (in einer Familienpersonengesellschaft - KG -) zu erfüllen. Der Vater hatte aus der KG 200 000 DM im Jahre 1974 entnommen. Die KG hatte zur Erfüllung dieser Transaktion einen Kredit aufgenommen, der zunächst nicht als Betriebsschuld behandelt wurde. Auch die Zinsen in 1974 und 1975 wurden zunächst nicht als Betriebsausgaben der KG behandelt; erst nach einer Betriebsprüfung, die ohnehin die Jahre 1974 und 1975 wieder aufrollte, wurde sowohl für diese Jahre als auch für das Jahr 1976 geltend gemacht, der Kredit sei eine Betriebsschuld und die darauf entfallenden Zinsen seien Betriebsausgaben, die bei der einheitlichen Gewinnfeststellung berücksichtigt werden müßten. Die Entnahme hatte der Vater dazu benutzt, seinem Sohn ...