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NWB Nr. 35 vom Seite 2753 Fach 17 Seite 1227

Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Bilanzsteuerrecht 1991

von Richter am BFH Dr. Arno Bordewin, München

I. Betriebsvermögen und Privatvermögen

Erneut mußten die FG sich mit der Abgrenzung von BV und Privatvermögen auseinandersetzen. Dabei reichte die Palette der Zweifelsfragen von der Privatwohnung im Betriebsgebäude über das Altgold des Zahnarztes bis hin zur GmbH-Beteiligung.

1. Privatwohnung im Betriebsgebäude

Im Falle des U. des FG Baden-Württ. v. (EFG 1991 S. 12) ging es um die von der Inhaberin eines Gästehauses mit Überschußrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG privat bewohnten Räume. Nachdem die Klägerin bei der Gewinnermittlung jahrelang den Nutzungswert der Wohnung als Betriebseinnahme und die gesamten Hauskosten als BA erfaßt hatte, wollte das FA bei der Ermittlung des Betriebsaufgabegewinns 1984 das Gebäude ebenfalls in vollem Umfang berücksichtigen; die Klägerin wollte hingegen nur die betrieblich genutzten 80 v. H. als BV behandelt wissen. Das FG gab ihr recht mit der Begründung, die eigengenutzte Wohnung habe zum notwendigen Privatvermögen gehört. Eine Erfassung als gewillkürtes BV komme bei der von der Klägerin praktizierten Überschußrechnung nicht in Betracht. Das Ergebnis befriedigt auch deshalb, weil beim Übergang zur Privatgutlösung und noch fortbestehendem Betrieb d...