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Rechtsprechung zur steuerlichen Außenprüfung in den Jahren 1989 und 1990
Die folgende Übersicht enthält kurzgefaßte Entscheidungsinhalte zu den wichtigsten Urt. und Beschl. des BFH und der FG auf dem Gebiet der steuerlichen Außenprüfung, soweit diese in den Jahren 1989 und 1990 veröffentlicht worden sind. Die Fülle zwang diesmal zu einer Konzentration auf die bedeutendsten Entscheidungen.
I. Zulässigkeit einer Außenprüfung (§ 193 AO)
1. Auswahlverfahren der zu prüfenden Betriebe/Routineprüfung und sonstige Prüfung
Bei der Auswahl der zu prüfenden Betriebe ist die Finanzverwaltung grds. frei. Es besteht ein pflichtgemäßes Auswahlermessen in den Grenzen von § 4 BpO. Routinemäßige Außenprüfungen, also solche, die nicht aus einem besonderen Anlaß stattfinden (zu diesen vgl. BStBl 1988 II S. 233), kann die Finanzverwaltung mangels zureichender Prüfungskapazität nicht bei allen Betrieben regelmäßig vornehmen. Eine zufällige Auswahl ist deshalb nicht willkürlich, sondern steht gerade im Einklang mit den Zielen der Außenprüfung. Denn auf diese Weise ist der prüfungsfreie Zeitraum nicht berechenbar (, BStBl 1989 II S. 4).
Im Rahmen der Ermessensabwägung bei der Anordnung der routinemäßigen Außenprüfung kann das Finanzamt auch das Ergebnis d...