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Rechtsprechung der Finanzgerichte zum Bilanzsteuerrecht 1988
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
I. Betriebsvermögen - Privatvermögen
1. Zugehörigkeit von Kreditschulden zum Betriebs- oder Privatvermögen
a) , Rev. eingelegt, EFG 1988, 163.
b) , Rev. eingelegt, EFG 1988, 621.
Zinsen sind Betriebsausgaben (BA), wenn sie für eine Betriebsschuld gezahlt werden. Nach der Rspr. des I. Senats des BFH kann auch ein privat aufgenommenes Darlehen durch ”Umwidmung” zur Betriebsschuld werden. Es wird so getan, als ob der Stpfl. betriebliche Barmittel entnommen, damit die Privatschuld getilgt und eine so entstehende Finanzierungslücke durch Aufnahme eines ”betrieblichen” Darlehens geschlossen habe. Die Entscheidung des Niedersächsischen FG dehnt diese Betrachtungsweise, hinter der sich im Grunde eine Fiktion verbirgt, auf eine vom Gesellschafter einer Personengesellschaft im Sonder-BV aufgenommene Darlehensschuld aus. Die vielfach geäußerten Bedenken gegen diese Rspr. können sich dadurch nur noch verstärken. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang auch die Vorlagebeschl. des IV. Senats v. (BStBl 1989 II 27, 32), in denen der ...