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Arbeitsrecht | Corona-Arbeitsschutzverordnung angepasst (Bundesregierung)
Die Bundesregierung hat die neugefasste Corona-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen. Arbeitsschutzmaßnahmen wie Testangebote und Homeoffice bleiben bestehen. Sie werden nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutzmaßnahmen festgeschrieben.
Hintergrund: Trotz eines mittelfristig erwarteten Rückgangs ist davon auszugehen, dass die Infektionszahlen in nächster Zeit signifikant hoch bleiben. Da die aktuellen Regelungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung mit Ablauf des 19. März enden, soll bis zum eine angepasste Verordnung gelten.
Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, die Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen zu schützen. Die Entscheidung über erforderliche Maßnahmen treffen sie künftig jedoch eigenverantwortlich - abhängig vom örtli...