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Rechtsprechung zum Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht im Jahre 2002
I. Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten
1. Der Tatbestand des § 370 AO
a) Hinterziehung von Umsatzsteuer
Die Strafbarkeit eines unberechtigten Vorsteuerabzugs aus einer Scheinrechnung entfällt nicht deswegen, weil der Aussteller der Rechnung die dort gesondert ausgewiesene USt an das FA abgeführt hat. Nach der Rspr. des EuGH zum Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer gilt zwar, dass zu Unrecht in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer im Besteuerungsverfahren berichtigt werden kann, wenn die Gefährdung des Steueraufkommens rechtzeitig und vollständig beseitigt worden ist ( - Schmeink & Cofreth und Strobel, Slg. 2000, I-6973). Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Mitgliedstaaten an das Ausstellen und Verwenden von Scheinrechnungen strafrechtliche Folgen knüpfen. Ob das Steueraufkommen durch die Tat letztlich dauerhaft gefährdet wird oder ob dies nicht der Fall ist, weil der Aussteller der zum Vorsteuerabzug verwendeten Rechnung die gesondert ausgewiesenen USt-Beträge an das FA abgeführt hat, spielt für die Verwirklichung des Hinterziehungstatbestands nach § 370 Abs. 1 AO demnach keine Rolle. Diese Frage erlangt aber bei der Strafzumessung im Rahmen der ...