NWB Nr. 8 vom Seite 567 Fach 12 Seite 1459

Kirchensteuersätze 1998

von Oberlandeskirchenrat Dr. Christian Meyer, Hannover

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Land Kirche/Kultusgemeinde:
Baden-Württemberg
-----------------
Ev. Landeskirche in Baden
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. 2)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50
- Allgemeines Kirchgeld: 6-36 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM
  t 0,02 DM
Ev. Landeskirche in Württemberg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50
- Allgemeines Kirchgeld: 24-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Erzbistum Freiburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Bistum Rottenburg-Stuttgart
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Altkatholische Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50
- Allgemeines Kirchgeld: 7 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: bis 20 v. H.
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Is. Religionsgemeinschaft
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Freirelig. Landesgemeinde Baden
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Bayern
------
Ev. luth. Kirche in Bayern
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.):
  33 1/3 : 66 2/3
- Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 10 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
(Erz-)Diözesen Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München-Freising, Passau,
Regensburg, Würzburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. 2)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.):
  33 1/3 : 66 2/3
- Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 10 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.):
  33 1/3 : 66 2/3
- Allgemeines Kirchgeld: ab 6 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Landesverband der Is. Kultusgemeinden
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.):
  33 1/3 : 66 2/3
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Berlin
------
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Erzbistum Berlin
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Hugenottenkirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. 4)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein 4)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM 8)
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Jd. Gemeinde 5)
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. 4)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein 4)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 20 v. H.
  B: 20 v. H. 6)
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Brandenburg
-----------
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche der schles. Oberlausitz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
-------------------
1) Auf Antrag aus Billigkeit für 1990 und folgd.
2) 8 v. H. für kistpfl. AN in Fällen der §§ 40, 40b EStG, wenn ArbG
   Nichtzugehörigkeit einzelner AN nachweist.
3) Wenn der ArbG Nichtzugehörigkeit einzelner AN nachweist,
   9 v. H. für die kistpfl. AN
4) Kein LSt-Abzug. Kein Einzug durch FA
5) 10 v. H. Zuschlag zur VSt
6) Anrechnung auf Steuer vom Vermögen
7) 5 v. H. der Einkünfte des Monats Januar als Jahresbetrag
8) In konfessionsverschiedener Ehe bei Zusammenveranlagung, wenn eine Vereinbarung gem. § 4 Abs. 2 Satz 1 KiStG nicht besteht.
S. 568


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Land Kirche/Kultusgemeinde
Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: 5-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Pommersche Evang. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Erzbistum Berlin
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Görlitz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Magdeburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 75 : 25
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Bremen
------
Brem. Ev. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev.-ref. Kirchengemeinde
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Kath. Kirchengemeinden
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Jüdische Gemeinde
- Zuschlag zur ESt/LSt: 5 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Bremerhaven
-----------
Ev.-luth. Gesamtverband
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev.-ref. Kirchengemeinde
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Verein. Protest. Gemeinde
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Kath. Kirchengemeinden
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Hamburg
-------
Nordelbische Ev.-Luth. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H. 9)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
-----------------
9) Bei Nachweis der Nichtkirchenzugehörigkeit einzelner AN keine KiSt und für die übrigen AN 8 v. H.
S. 569


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Land Kirche/Kultusgemeinde
Röm.-kath. Erzbistum Hamburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H. 9)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM 9)
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev.-ref. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. 4)
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
- Zuschlag zur ESt/LSt: 10 v. H. 4)
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: 16 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 10 DM 11)
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Hessen
-------
Ev. Kirche in Hessen und Nassau
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 6-30 DM 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 33 1/3 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Ev. Kirche im Rheinland
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 6-30 DM 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13)
Diözese Fulda
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: bis 20 v. H.
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13)
Diözese Limburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: bis 20 v. H.
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Diözese Mainz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein 14)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein 14)
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Erzdiözese Paderborn
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13)
Altkath. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Freirelig. Gemeinden Mainz und Offenbach
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) 15)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Jd. Gemeinde Frankfurt/M.
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: ab 48 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 10 v. H.
  B: 20 v. H.
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13)
Jd. Gemeinden Bad Nauheim, Darmstadt, Gießen, Kassel, Offenbach
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: bis 30 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM
Mecklenburg Vorpommern
----------------------
Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: 5-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Pommersche Evang. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Erzbistum Hamburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Erzbistum Berlin
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 90 : 10
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
--------------------
10) Wenn nicht nach dem örtlichen Konfessionsschlüssel
11) Von einem nichtverdienenden Ehegatten, wenn der verdienende Ehegatte
    der Gemeinde nicht angehört
12) Nur auf Antrag
13) Nur, wenn KiSt einbehalten oder festgesetzt wird
14) Vereinzelte Ausnahmen
15) Nur fs. Gemeinde Offenbach
S. 570


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Land Kirche/Kultusgemeinde
Niedersachsen
-------------
Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev.-luth. Landeskirche Hannovers
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: bis 120 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev.-ref. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
(Erz-)Diözesen Hildesheim, Münster, Osnabrück, Paderborn
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Altkatholische Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: ---
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Nordrhein-Westfalen
-------------------
Ev. Kirche im Rheinland
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche von Westfalen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: bis 30 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Lippische Landeskirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Erzdiözese Köln
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Erzdiözese Paderborn
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Aachen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Essen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Münster
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Jd. Kultusgemeinden 17)
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 18)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 3-20 DM 19)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Rheinland-Pfalz
---------------
Ev. Kirche in Hessen und Nassau
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein 14)
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Evangelische Kirche der Pfalz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 15 v. H. 2)
  B: 10 v. H. 2)
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Ev. Kirche im Rheinland
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 25 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
-------------------
16) Immer, wenn Maßstabsteuer errechnet. Maßstabsteuer ist die nach
    § 51a Abs. 2 und 2a EStG maßgebliche (fiktive) ESt/LSt.
17) Landesverband Jd. Gemeinden von Nordrhein, Landesverband der
    Jd. Kultusgemeinden von Westfalen/Lippe, Synagogengemeinschaft Köln
18) Nur im Bereich Westfalen, im Bereich Nordrhein keine Kappung
19) Nur vereinzelt bei Rentnern in einigen Gemeinden mind. 5,- DM
20) Nur auf Antrag aus Billigkeitsgründen
S. 571


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Land Kirche/Kultusgemeinde
Erzdiözese Köln
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Limburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: bis 20 v. H.
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Mainz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Speyer
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 15 v. H.
  B: 10 v. H.
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Trier
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Freirelig. Gemeinde Mainz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 20 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Freirelig. Landesgemeinde Pfalz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Jd. Kultusgem. Koblenz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Freie Rel.-Gemeinschaft
Humanistische Gemeinschaft
Freier Protestanten
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 50 : 50 10)
- Allgemeines Kirchgeld: 300 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Saarland
--------
Ev. Landeskirche im Rheinland
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 25 : 75
- Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 25 v. H.
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Evangelische Kirche der Pfalz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 25 : 75
- Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM 2)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 15 v. H.
  B: 10 v. H. 2)
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Speyer
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 20)
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 25 : 75
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: 15 v. H.
  B: 10 v. H.
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Diözese Trier
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 25 : 75
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Altkatholische Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 25 : 75
- Allgemeines Kirchgeld: 6-40 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Synagogengemeinde Saar
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 25 : 75
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Sachsen
-------
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 16)
Evang.-Kirche der schles. Oberlausitz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: 24-48 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM
Röm.-kath. Bistum Dresden-Meißen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
S. 572


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Land Kirche/Kultusgemeinde
röm.-kath. Bistum Görlitz
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Magdeburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 85 : 15
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Sachsen-Anhalt
--------------
Evang. Landeskirche Anhalts
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: ---
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev. Luth. Landeskirche Sachsens
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: ja 7)
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: 24-48 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
röm.-kath. Erzbistum Berlin
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Magdeburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 73 : 27
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
Schleswig-Holstein
------------------
Nordelbische Ev.-Luth. Kirche
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 88 : 12
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM 23)
- Zuschlag zur GrSt:
  A: bis 15 v. H. 22)
  B: bis 15 v. H. 22)
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 21)
röm.-kath. Erzbistum Hamburg
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. 3)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 88 : 12
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 21)
Ev.-ref. Kirche Lübeck
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 88 : 12
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 21)
Thüringen
---------
Ev.-Luth. Kirche in Thüringen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: ---
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 24)
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: ---
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM,
  t 0,02 DM
röm.-kath. Bistum Erfurt
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Bistum Dresden-Meißen
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
röm.-kath. Diözese Fulda
- Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H.
- Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H.
- Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H.
- KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev : rk (in v. H.): 80 : 20
- Allgemeines Kirchgeld: kein
- Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM
- Zuschlag zur GrSt:
  A: kein
  B: kein
- Mindestbetrag an KiSt: kein
-------------
21) Mindest-KiSt jährlich - mit Freigrenze nach besonderer Tabelle:
    Mindestbetrag also auch, wenn keine Maßstabsteuer einbehalten oder
    festgesetzt.
22) Nur noch vereinzelt.
23) Bei Zusammentreffen mit KiSt v. Eink. gilt der höhere Betrag.
24) In Fällen der §§ 40, 40b EStG, wenn der ArbG Nichtzugehörigkeit
    einzelner AN nachweist, 9 v. H. für die kistpfl. AN.

Fundstelle(n):
NWB Fach 12 Seite 1459 - 1464
NWB1998 Seite 567 - 572
NWB DAAAA-83275