NWB Nr. 5 vom Seite 331 Fach 12 Seite 1447
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Kirchensteuersätze 1996
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Land
Kirche/Kultusgemeinde: Baden-Württemberg ----------------- Ev. Landeskirche in Baden - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. 2) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: 6-36 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: bis 20 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM t 0,02 DM Ev. Landeskirche in Württemberg - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: 24-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Erzbistum Freiburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Bistum Rottenburg-Stuttgart - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 1) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Altkatholische Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: 7 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: bis 20 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Is. Religionsgemeinschaft - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Freirelig. Landesgemeinde Baden - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Bayern ------ Ev. luth. Kirche in Bayern - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 33 1/3 : 66 2/3 - Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 10 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein (Erz-)Diözesen Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München-Freising, Passau, Regensburg, Würzburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. 2) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 33 1/3 : 66 2/3 - Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 10 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Altkatholische Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 33 1/3 : 66 2/3 - Allgemeines Kirchgeld: ab 6 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Landesverband der Is. Kultusgemeinden - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 33 1/3 : 66 2/3 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Berlin ------ Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: ja 7) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Erzbistum Berlin - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Hugenottenkirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. 4) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein 4) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Jd. Gemeinde 5) - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. 4) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein 4) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: 20 v. H. B: 20 v. H. 6) - Mindestbetrag an KiSt: kein Altkatholische Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Brandenburg ----------- Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: ja 7) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Ev. Kirche der Schles. Oberlausitz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein ------------------- 1) Auf Antrag aus Billigkeit für 1990 und folgd. 2) 8 v. H. für kistpfl. AN in Fällen der §§ 40, 40b EStG, wenn ArbG Nichtzugehörigkeit einzelner AN nachweist. 3) Wenn der ArbG Nichtzugehörigkeit einzelner AN nachweist, 9 v. H. für die kistpfl. AN 4) Kein LSt-Abzug. Kein Einzug durch FA 5) 10 v. H. Zuschlag zur VSt 6) Anrechnung auf Steuer vom Vermögen 7) 5 v. H. der Einkünfte des Monats Januar als Jahresbetrag S. 332 |
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Land
Kirche/Kultusgemeinde Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: 5-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Pommersche Evang. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Erzbistum Berlin - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Bistum Görlitz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Bistum Magdeburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 3) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 75 : 25 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-3996 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Bremen ------ Brem. Ev. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Ev.-ref. Kirchengemeinde - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Kath. Kirchengemeinden - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Israel. Gemeinde - Zuschlag zur ESt/LSt: 5 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Bremerhaven ----------- Ev.-luth. Gesamtverband - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Ev.-ref. Kirchengemeinde - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Verein. Protest. Gemeinde - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Kath. Kirchengemeinden - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Hamburg ------- Nordelbische Ev.-Luth. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM 8) - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM Ev.-luth. Landeskirche Hannovers - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 8) - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM ----------------- 8) Bei Berücksichtigung von Kindern Kürzung um 6,- DM bzw. 12,- DM S. 333 |
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Land
Kirche/Kultusgemeinde Röm.-kath. Erzbistum Hamburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 4,5 v. H. 2) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM 8) - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM Ev.-ref. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 8 v. H. 4) - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona - Zuschlag zur ESt/LSt: 10 v. H. 4) - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: kein - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: 16 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 10 DM 10) - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Hessen ------- Ev. Kirche in Hessen und Nassau - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13) Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: 6-30 DM 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: bis 33 1/3 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13) Ev. Kirche im Rheinland - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: 6-30 DM 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13) Diözese Fulda - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: bis 20 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13) Diözese Limburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: bis 20 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13) Diözese Mainz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein 14) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein 14) B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13) Erzdiözese Paderborn - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 13) Altkath. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13) Freirelig. Gemeinden Mainz und Offenbach - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) 15) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13) Jd. Gemeinde Frankfurt/M. - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: ab 48 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: 10 v. H. B: 20 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM 13) Jd. Gemeinden Bad Nauheim, Darmstadt, Gießen, Kassel, Offenbach - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: bis 30 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 3,60 DM Mecklenburg Vorpommern ---------------------- Ev.-Luth. Landeskirche Mecklenburgs - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: 5-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: ja 7) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Pommersche Evang. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Erzbistum Hamburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Erzbistum Berlin - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 90 : 10 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein -------------------- 9) Wenn nicht nach dem örtlichen Konfessionsschlüssel 10) Von einem nichtverdienenden Ehegatten, wenn der verdienende Ehegatte der Gemeinde nicht angehört 11) Wenn nicht einkommensteuerbelastet, bei Einzelpersonen ohne Einkommen 10,- DM 12) Nur auf Antrag 13) Nur, wenn KiSt einbehalten oder festgesetzt wird 14) Vereinzelte Ausnahmen 15) Nur fs. Gemeinde Offenbach S. 334 |
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Land
Kirche/Kultusgemeinde Niedersachsen ------------- Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev.-luth. Landeskirche Hannovers - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: bis 120 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev.-ref. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM (Erz-)Diözesen Hildesheim, Münster Osnabrück, Paderborn - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: 6-120 DM 17) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Altkatholische Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 6 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: --- - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Nordrhein-Westfalen ------------------- Ev. Kirche im Rheinland - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Ev. Kirche von Westfalen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: bis 30 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Lippische Landeskirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Erzdiözese Köln - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Erzdiözese Paderborn - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Aachen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Essen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Münster - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Altkatholische Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: 3-30 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Jd. Kultusgemeinden 18) - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 19) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 - Allgemeines Kirchgeld: 3-20 DM 20) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Rheinland-Pfalz --------------- Ev. Kirche in Hessen und Nassau - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 12) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein 14) - Mindestbetrag an KiSt: kein Evangelische Kirche der Pfalz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: 15 v. H. 2) B: 10 v. H. 2) - Mindestbetrag an KiSt: kein Ev. Kirche im Rheinland - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 25 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein ------------------- 16) Auch wenn veranlagte ESt/LSt infolge Kürzung nach § 51a EStG 0 DM, also immer, wenn Maßstabsteuer einbehalten oder festgesetzt. Maßstabsteuer ist auch die gemilderte ESt/LSt der Zusatztabellen 17) Fulda bis 60 DM 18) Landesverband Jd. Gemeinden von Nordrhein, Landesverband der Jd. Kultusgemeinden von Westfalen/Lippe 19) Nur im Bereich Westfalen, im Bereich Nordrhein keine Kappung 20) Nur vereinzelt bei Rentnern 21) Nur auf Antrag aus Billigkeitsgründen S. 335 |
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Land
Kirche/Kultusgemeinde Erzdiözese Köln - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Limburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: bis 20 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Mainz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Speyer - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: 15 v. H. B: 10 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Trier - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Altkatholische Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Freirelig. Gemeinde Mainz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: bis 20 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Freirelig. Landesgemeinde Pfalz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Jd. Kultusgem. Koblenz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Unit. Rel.-Gemeinschaft Freie Protestanten - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): örtlich, im Zweifel 50 : 50 9) - Allgemeines Kirchgeld: 300 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Saarland -------- Ev. Landeskirche im Rheinland - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75 - Allgemeines Kirchgeld: bis 60 DM 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: bis 25 v. H. B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Evangelische Kirche der Pfalz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75 - Allgemeines Kirchgeld: 6-60 DM 2) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: 15 v. H. B: 10 v. H. 2) - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Speyer - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 4 v. H. 21) - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: 15 v. H. B: 10 v. H. - Mindestbetrag an KiSt: kein Diözese Trier - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Altkatholische Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75 - Allgemeines Kirchgeld: 6-40 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Synagogengemeinde Saar - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: keine - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 25 : 75 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: kein - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Sachsen ------- Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM Evang. Kirche der Schles. Oberlausitz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: 12-60 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM Ev.-Luth. Kirche in Thüringen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: 24-48 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: ja 7) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM Röm.-kath. Bistum Dresden-Meißen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein S. 336 |
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Land
Kirche/Kultusgemeinde röm.-kath. Bistum Görlitz - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Bistum Magdeburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 85 : 15 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Sachsen-Anhalt -------------- Evang. Landeskirche Anhalts - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 25) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 25) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: bis 50 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev.-Luth. Landeskirche in Braunschweig - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: --- - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev. Luth. Landeskirche Sachsens - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev. Kirche in Berlin-Brandenburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: ja 7) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev.-Luth. Kirche in Thüringen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: 24-48 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM röm.-kath. Erzbistum Berlin - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.kath. Bistum Magdeburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 73 : 27 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein Schleswig-Holstein ------------------ Nordelbische Ev.-Luth. Kirche - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 88 : 12 - Allgemeines Kirchgeld: kein 23) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: bis 15 v. H. 2) B: bis 15 v. H. 2) - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 22) Erzbistum Hamburg - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 88 : 12 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 22) Ev.-ref. Kirche Lübeck - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 7 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 88 : 12 - Allgemeines Kirchgeld: kein 23) - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: 7,20 DM 22) Thüringen --------- Ev.-Luth. Kirche in Thüringen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 25) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM 24) - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev. Kirche der Kirchenprovinz Sachsen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. 25) - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: --- - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: 6-48 DM - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: --- - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: j 7,20 DM 16), vj 1,80 DM, m 0,60 DM, w 0,14 DM, t 0,02 DM röm.-kath. Bistum Erfurt - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Bistum Dresden-Meißen - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein röm.-kath. Diözese Fulda - Zuschlag zur ESt/LSt: 9 v. H. - Kappung bei v. H. des zu versteuernden Einkommens: 3,5 v. H. - Zuschlag bei pauschalierter LSt: 5 v. H. - KiSt-Aufteilung bei pauschalierter LSt ev: rk (in v. H.): 80 : 20 - Allgemeines Kirchgeld: kein - Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen: 216-4500 DM - Zuschlag zur GrSt: A: kein B: kein - Mindestbetrag an KiSt: kein ------------- 22) Mindest-KiSt jährlich - mit Freigrenze nach besonderer Tabelle: Mindestbetrag also auch, wenn keine Maßstabsteuer einbehalten oder festgesetzt. 23) Wird zur Zeit nicht erhoben. 24) Bei Zusammentreffen mit KiSt v. Eink. gilt der höhere Betrag. 25) In Fällen der §§ 40, 40b EStG, wenn der ArbG Nichtzugehörigkeit einzelner AN nachweist, 9 v. H. für die kistpfl. AN. |
Fundstelle(n):
NWB Fach 12 Seite 1447 - 1452
NWB1996 Seite 331 - 336
NWB IAAAA-83269