Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 40 vom Seite 3331 Fach 10 Seite 1149

BFH-Entscheidungen zur Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer im Jahre 1993

von Notar Dr. Rolf Petzoldt, Solingen

1. Zur erbschaftsteuerlichen Unbeachtlichkeit von Teilungsanordnungen

(BFH/NV 1993 S. 100; LX104928) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974; §§ 2032 Abs. 1, 2048, 2150 BGB.

Die Klin. war zu 1/2 Miterbin ihrer Tante geworden. Die andere Hälfte des Nachlasses verteilte sich zu gleichen Teilen auf acht weitere Miterben. Zum Nachlaß der Erblasserin gehörte u. a. ein Wohngrundstück mit einem Einheitswert von 17 500 DM, dessen Verkehrswert etwa der Hälfte des gesamten Nachlaßwerts entsprach. In dem Erbvertrag, in dem die Klin. zur Miterbin eingesetzt worden war, war angeordnet, daß der Klin. das vorgenannte Grundstück zufallen und sie nicht berechtigt sein sollte, außer der Geltendmachung des Anspruchs auf das Grundstück weitere Forderungen an den Nachlaß zu stellen. Dementsprechend wurde der Nachlaß auseinandergesetzt. Das FA ging bei Festsetzung der ErbSt von einem Steuerwert des Erbanteils der Klin. in Höhe von ca. 115 000 DM aus und setzte dementsprechend die ErbSt fest. Die Klin. begehrte hingegen, daß die ErbSt auf der Grundlage des Einheitswerts des ihr zugewiesenen Grundstücks festgesetzt würde. Das FG hat ihrer Klage stattgegeben. Der BFH sieht die hiergegen gerichtete Revision des FA als be...