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NWB Nr. 48 vom Seite 4303 Fach 9a Seite 563

Lexikon der BFH-Entscheidungen zum Bewertungs- und Vermögensteuerrecht 1996

von Richter am BFH Hermann-Ulrich Viskorf, München

Betriebsvermögen

1. Grundstück einer aus mehreren Rechtsanwälten und ihren Ehefrauen bestehenden GbR als Betriebsgrundstück einer Rechtsanwaltssozietät

§§ 95, 99 BewG

(BFHE 177, 506; BStBl 1996 II S. 126; LX127389) betr. §§ 26, 95, 96, 99 BewG 1974.

Die Kl. (Ehemänner) hatten sich in den Streitjahren (1983 und 1984) in einer Anwaltssozietät zusammengeschlossen. Sie waren außerdem an einer GbR beteiligt. Zweck der GbR war die Errichtung eines Gebäudes auf dem von der GbR erworbenen Grundstück sowie die Verwaltung dieses Gebäudes. Das Gebäude wurde 1983 fertiggestellt und anschließend an die Sozietät vermietet. 1983 traten die Kl. jeweils 90 v. H. ihrer Beteiligungen an der GbR an ihre Ehefrauen ab. Die Ehefrauen erteilten ihren Ehemännern gleichzeitig die im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen unwiderruflichen Vollmachten, ihre Rechte aus den übertragenen Beteiligungen unter Befreiung von den Einschränkungen des § 181 BGB auszuüben.

Das FA vertrat die Auffassung, daß das Vermögen der GbR - ungeachtet der Anteilsübertragung auf die Ehefrauen - in vollem Umfang den Kl. zuzurechnen sei. Wegen der von vornherein beabsichtigten...