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NWB Nr. 38 vom Seite 2419 Fach 9a Seite 375

Lexikon der BFH-Entscheidungen zum Bewertungs- und Vermögensteuerrecht im 2. Vierteljahr 1984

von Regierungsdirektor a. D. K. Eisenblätter, Herrsching a. A.

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Die Besprechung der BFH-Urteile wird im Anschluß an fortgesetzt. Die Urteile sind wie bisher nach Rechtsgebieten und Paragraphen geordnet.

Kapitalforderungen und Schulden

1. Bewertung von Tantiemeforderungen; Lohnsteuerabzug § 12 BewG weder ”besonderer Umstand” noch abzugsfähige Schuld

, BStBl II S. 539, betr. §§ 12 Abs. 1, 105, 118 BewG 1965.

Im Streitfall hatte das FA die Tantiemeforderungen der Stpfl. für das am Stichtag jeweils abgelaufene Kj bei den VSt-Veranlagungen 1. 1. 75 - mit dem Nennwert erfaßt. Die Belastung der Forderungen mit LSt, die von der Gesellschaft an das FA abgeführt wurde, blieb auch bei der Klage unberücksichtigt.

Der BFH bestätigt die Richtigkeit dieser Auffassung. Nach § 12 Abs. 1 BewG seien Kapitalforderungen mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert begründen. Nach der ständigen Rechtsprechung setze die Annahme von ”besonderen Umständen” voraus, daß es sich um besondere Eigenschaften der Forderung selbst handele, daß dieser Umstand also der Forderung selbst innewohnen, ihr immanent sein müsse (vgl. BStBl 1968 II S. 338). Die auf einer Tanti...