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NWB Nr. 4 vom Seite 167 Fach 7a Seite 335

Übersicht über die Rechtsprechung des BFH zur Umsatzsteuer im Jahr 1990

von Dr. Wilfried Wagner, Richter am BFH, München

Leistungsaustausch § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG

1. Steuerbare Gesellschafterleistungen gegen ”Gewinnbeteiligung”

(BStBl II S. 757; LX96130) betr. § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1, §§ 15, 24 UStG 1967/73.

Hinweise: Anm. in HFR 1990 S. 645; Anm. in Inf 1991 S. 66; Bunjes, UR 1991 S. 39; Forchhammer, UR 1991 S. 241; Husmann, UR 1991 S. 15.

Eine GbR betrieb eine Kartoffelbrennerei. Die Gesellschafter hatten sich untereinander verpflichtet, die erforderlichen Mengen an selbsterzeugten Kartoffeln an die GbR zu liefern. Nach dem Gesellschaftsvertrag waren einerseits die Jahresmenge an Kartoffeln je Gesellschafter und andererseits der für das abgelaufene Geschäftsjahr zu verteilende Gewinn und der Anteil am Gewinn, der jedem Gesellschafter für die angelieferte Menge zustand, festzusetzen.

Die GbR erteilte ihren Gesellschaftern Gutschriften über die Auszahlungsbeträge je gelieferte Menge (nach Stärkegehalt). Darin war USt nach § 24 UStG gesondert ausgewiesen. FA und FG ließen den Vorsteuerabzug der GbR nur anteilig zu mit der Begründung, Entgelt für die (Stärke-)Lieferung sei nur der Wert der Kartoffelstärke (sog. Gehaltslieferung), im übrigen handle es sich um nichtsteuerbare Gesellschafterbeiträge.

Die Revision der GbR hatte Erfolg. Der BFH bestä...