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Rechtsprechung des EuGH zur Umsatzsteuer im Jahr 2000
I. Entwicklungen
1. Überlastung des Gerichtshofs
Die Belastung des Gerichtshofs hat im Berichtszeitraum weiter angehalten. Dies schlägt sich auch in der gestiegenen Zahl der zum USt-Recht erledigten Verfahren nieder. Die Bestrebungen, die Zuständigkeiten zwischen dem Gerichtshof (EuGH) und dem Gericht erster Instanz (EuG) neu zu regeln und sogar eine Fachgerichtsbarkeit einzurichten, haben konkrete Formen angenommen. In dem Vertrag von Nizza, der bei der Regierungskonferenz im Dezember 2000 über die institutionelle Reform der EU geschlossen worden ist, sind die Art. 220 bis 225 EGV für den Gerichtshof und das Gericht erster Instanz überarbeitet worden. Ein Art. 225a EGV ermöglicht es, gerichtliche Kammern bei dem Gericht erster Instanz zu bilden. Sie sind für Entscheidungen im ersten Rechtszug über bestimmte Klagen in besonderen Sachgebieten zuständig. Vorabentscheidungen nach Art. 234 EGV können auch dem Gericht erster Instanz zugewiesen werden. Es ist bisher nicht bekannt, inwieweit die Zuständigkeit für die Entscheidung in USt-Sachen davon betroffen ist.
2. Weiter steigende Zahl von Verfahren in Umsatzsteuersachen
Im Berichtszeitraum hat der EuGH das USt-R...