Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 48 vom Seite 3811 Fach 6a Seite 213

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. Halbjahr 1996

von Steuerberater Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Arbeitnehmer §§ 4 Abs. 4, 12, 19 EStG

1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses trotz Vorhandenseins eines ”Oder-Kontos”

(BStBl 1996 II S. 34; LX127911) betr. Art. 3 Abs. 1 GG; § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 und 2 EStG.

Hinweise: Bader, NWB F. 3 S. 9653; List, NWB F. 3 S. 9703; Hettler, KFR F. 3 EStG § 4, 4/96, S. 117; Gorski, DStZ 1996 S. 137; König, Inf. 1996 S. 97; Meier, StbG 1996 S. 80; Niehues/Kränke, DB 1996 S. 1158; Pezzer, FR 1996 S. 18; Sangmeister, NJW 1996 S. 827; Spindler, DB 1995 S. 2572, 2574; Wörner, BB 1995 S. 2624.

Die Ehefrau war in den Jahren 1978 bis 1980 bei ihrem Ehemann als AN ganztägig beschäftigt. Bis März 1979 wurde ihr Arbeitsentgelt auf ihr Sparkonto, danach auf ein Konto ihres Ehemannes überwiesen, über das auch sie allein verfügen konnte. Wegen dieses sog. ”Oder-Kontos” erkannte das FA das Arbeitsverhältnis ab April 1979 nicht mehr an. Das FG wies die Klage ab, der BFH die Revision als unbegründet zurück.

Die erste Kammer des Zweiten Senats des BVerfG nahm die Verfassungsbeschwerde der Ehefrau zur Entscheidung an und gab ihr statt, weil dies zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Grundrechte angezeigt war. Die Kammer hielt die Verfassungsbeschwerde für offensichtlich begründet i. S. von § 93c Abs. 1 BVerfGG. Nach ...