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NWB Nr. 24 vom Seite 1979 Fach 6a Seite 203

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 1995

von Steuerberater Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, München

I. Steuerbefreite/steuerbegünstigte Zuwendungen § 3 EStG

1. Zinszuschüsse des Arbeitgebers in 1988 und 1989 durch Umwandlung von Arbeitslohn

(BStBl 1995 II S. 511; LX126175) betr. § 3 Nr. 68, § 52 Abs. 2c EStG 1987; § 52 Abs. 1, § 52 Abs. 2b EStG 1994.

Nach den in 1993 für die Jahre 1988 und 1989 ergangenen Urt. des BFH liegen steuerfreie Zinszuschüsse des ArbG i. S. des § 3 Nr. 68 EStG 1987 auch dann vor, wenn ohnehin geschuldeter stpfl. Arbeitslohn in einen steuerbefreiten Zinszuschuß umgewandelt wird. An der Auslegung und Anwendung dieser Vorschrift hat sich nach Ansicht des BFH für den VZ 1989 nichts dadurch geändert, daß der Gesetzgeber § 3 Nr. 68 EStG durch das StRG 1990 mit Wirkung ab dem VZ 1989 aufgehoben und die dazu in § 52 Abs. 2j EStG für die Jahre 1989 bis 2000 getroffene Übergangslösung durch das StandOG geändert hat. Nach der in Art. 1 Nr. 19 Buchst. a StandOG getroffenen Regelung ist die bisher für die Jahre 1989 bis 2000 getroffene Übergangsregelung zu § 3 Nr. 68 EStG 1987 zwar um den Zusatz erweitert worden, daß die Vorschrift nicht anwendbar ist, ”soweit die Zinszuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden”. Diesem Zusatz kommt im Hinblick auf die vorgenannte Rspr. des...