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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 1993
I. Steuerfreie und steuerbegünstigte §§ 3, 24, 34 EStG Zuwendungen des Arbeitgebers
1. Keine steuerfreie Abfindung bei Leistung des neuen Arbeitgebers
(BStBl 1993 II S. 447; LX103271) betr. § 3 Nr. 9, § 24 Nr. 1 Buchst. a, b EStG.
Eine steuerfreie Abfindung nach § 3 Nr. 9 EStG muß wegen einer vom ArbG veranlaßten oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses gezahlt werden. Sie ist daher nicht gegeben, wenn der neue ArbG eine Leistung - dort eine unentgeltliche Zuwendung von Aktien der Muttergesellschaft - erbringt, da dies nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Auflösung des bisherigen Dienstverhältnisses, sondern mit der Begründung des neuen Dienstverhältnisses steht. Aus dem gleichen Grund war in der Zuwendung der Aktien auch keine steuerbegünstigte Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a und b i. V. mit § 34 Abs. 1 und 2 EStG zu erblicken.
2. Entschädigungen als steuerbegünstigte außerordentliche Einkünfte
a) (BStBl II S. 497; LX103250) betr. § 24 Nr. 1 Buchst. a und b, § 34 Abs. 1 und 2 EStG 1986.
b) (BStBl 1993 II S. 831; LX104851) betr. § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und 2 EStG.
Hinweise: Anm. in HFR 1993 S. 649; Söffing, FR 1993 S. 439.
Wird der Arbeitsvertrag einvernehmlich zum gegen eine...