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NWB Nr. 43 vom Seite 3359 Fach 6a Seite 107

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Halbjahr 1990

von Diplom-Finanzwirt (FH) Günter Fella, Würzburg

I. Arbeitslohn § 19 EStG

1. Steuerpflichtige Aufwandsentschädigung

(BStBl II S. 679; LX94994) betr. § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG.

Hinweis: Anm. in HFR 1990 S. 612.

Der Kläger bezog im Streitjahr 1979 neben seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Aufwandsentschädigungen u. a. von einem Wasserbeschaffungsverband. In seiner ESt-Erklärung beantragte er, 1/3 davon steuerfrei zu belassen. Das FA lehnte diesen Antrag ab; das FG entsprach dem Klagebegehren.

Der BFH sah die Revision des FA als begründet an und stellte fest, daß der Vorsteher eines Wasserbeschaffungsverbandes keine öffentlichen Dienste i. S. des § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG leistet und somit die von ihm bezogenen Aufwandsentschädigungen auch nicht teilweise steuerfrei sein können. Der BFH hat bereits in früheren Entscheidungen ausgeführt, daß eine Gemeinde bei der Wasserversorgung der Bevölkerung nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt handelt (zuletzt BStBl II S. 473). Das gilt dann auch bei der Wasserversorgung durch den Wasserbeschaffungsverband.

2. Incentive-Reisen

(BStBl II S. 711; LX96127) betr. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Abschn. 72 LStR.

Hinweise: Giloy, ; Thomas, KFR F. 6 EStG § 19, 2/9...