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BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 1. und 2. Vierteljahr 1987
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Arbeitslohn § 19 EStG
1. Kosten der Feier eines Dienstjubiläums
, BStBl 1987 II S. 37, betr. § 69 Abs. 2 Satz 2 AO; § 8 Abs. 2, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Im Unternehmen der Beschwerdeführerin wurden in den Streitjahren 1980-1984 anläßlich der 25-, 40- und 50jährigen Dienstjubiläen bei einem Mittagessen außerhalb des Unternehmens die Arbeitsjubilare durch einen Vertreter der Firma geehrt. An solchen, vom Unternehmen organisierten und finanzierten Feiern nahmen neben dem Ehegatten der Vorgesetzte des Jubilars, ein Vertreter des Betriebsrats und vier von dem Jubilar ausgewählte Kollegen (insgesamt ca. 10 Personen) teil. Solche Feiern müssen bei dieser Firma außerhalb des Unternehmens sein, weil nach einer Vereinbarung mit dem Konzernbeirat die Durchführung von Feiern aller Art im Betrieb grds. untersagt ist. Bei einer LSt-Außenprüfung sah das FA in den Aufwendungen für diese Feiern steuerpflichtigen Arbeitslohn und forderte durch Haftungsbescheid von der Beschwerdeführerin die entsprechenden Steuern. Im Streitfall geht es um die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Haftungsbescheids, die sow...