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NWB Nr. 39 vom Seite 2515 Fach 6a Seite 7

BFH-Rechtsprechung zur Lohnsteuer im 2. Vierteljahr 1983

von Oberamtsrat Günter Fella, Würzburg

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Arbeitslohn

1. Aufwandsentschädigung an Personalratsmitglieder §§ 3, 19 EStG

, BStBl 1983 II S. 219, betr. § 3 Nr. 12 EStG.

Der Kläger ist bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften seit April 1974 beschäftigt und erhielt als Personalratsmitglied eine Aufwandsentschädigung von monatlich 50,- DM. Das FA rechnete im Streitjahr 1974 diesen Betrag zum stpfl. Einkommen. Die Klage beim FG führte zu keinem anderen Ergebnis.

Auch der BFH entschied, daß die an Personalratsmitglieder im zivilen Dienst der amerikanischen Streitkräfte gezahlten Aufwandsentschädigungen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG nicht steuerfrei belassen werden können, weil sie nicht von einem inländischen Träger öffentlicher Gewalt gewährt werden. Die genannte Vorschrift stellt eine Vereinfachungsmaßnahme dar, weil sie davon ausgeht, daß Aufwandsentschädigungen, die eine inländische öffentliche Kasse zahlt, der Dienstaufsicht und Prüfung der öffentlichen Hand unterliegen. Im Streitfall wurden die genannten Beträge von den Stationierungsstreitkräften zur Verfügung gestellt und damit von einer ausländischen öffentlichen Kasse bezahlt, die nicht unter die A...