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NWB Nr. 21 vom Seite 1913 Fach 5a Seite 173

BFH-Rechtsprechung zur Gewerbesteuer im 2. Halbjahr 1998

von Ministerialdirigent a. D. Dr. Kratzer, Bad Heilbrunn/Eckernförde

Steuerpflicht, Steuergegenstand § 2 GewStG

1. Gestaltung von Themenvorschlägen für Zeitschriften ist gewerblich

(BStBl 1998 II S. 441; LX133746) betr. § 2 Abs. 1 GewStG; §§ 15, 18 EStG.

Der Kl. und Revisionsbeklagte, von Beruf Fotograf, war selbständig tätig und entwarf überwiegend Bildserien für Zeitschriften der Richtung „Wohnen„ sowie „Essen und Trinken„. Zum Teil wurden dem Kl. die bildliche Gestaltung eines Themas vom Auftraggeber vorgegeben, gelegentlich unterbreitete er selbst Themenvorschläge. Durch Textbeiträge ergänzt erschienen die Bildserien in einschlägigen Zeitschriften. Im Begleittext wurden durchweg auch die Bezugsquellen der abgebildeten Gegenstände nachgewiesen. Streitig war die Qualifizierung der Einkünfte des Kl. Das FG stufte sie als freiberufliche Tätigkeit als Bildberichterstatter nach § 18 Abs. 1 EStG ein.

Der BFH kam dagegen zu dem Ergebnis, daß es sich um gewerbliche Einkünfte handelte. Nach der Rspr. des BFH ist der freiberufliche Bildberichterstatter i. S. des § 18 Abs. 1 EStG nach Aufgabe und Tätigkeit Journalist, der an der Gestaltung des geistigen Inhalts publizistischer Medien mitwirkt. Die Bilder müssen als aktuelle Nachrichten über Zustände oder...