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NWB Nr. 47 vom Seite 3915 Fach 4a Seite 113

BFH-Rechtsprechung zur Körperschaftsteuer im Jahr 2000

von Richter am BFH Ferdinand Hofmeister, München

Steuerbefreiungen

1. Einstweilige Anordnung zur vorläufigen Anerkennung als gemeinnützige Körperschaft - Verstoß gegen Gebot der Selbstlosigkeit durch überhöhte Verwaltungskosten

(BStBl 2000 II S. 320; LX146837) betr. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG.

Hinweis: BStBl 2000 I S. 814; Klos, KFR F. 2 AO § 55, 1/99, S. 35; Engelsing, StuB 2001 S. 169; Littkemann/Madrian, StuB 1999 S. 401; Geserich, DStR 2001 S. 604; Hofmeister, DStZ 1999 S. 545; Kempermann, FR 1998 S. 1037; Rößler, BB 2001 S. 454; Anm. in HFR 1998 S. 1001.

Das FA darf durch eine einstweilige Anordnung verpflichtet werden, eine Bescheinigung über die vorläufige Anerkennung des Antragstellers als eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft zu erteilen, sofern der Antragsteller zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen und ihrer Art nach gemeinnützigen Zwecke auf den Erhalt steuerbegünstigter Spenden angewiesen und seine wirtschaftliche Existenz ohne eine derartige Regelungsanordnung bedroht ist (Änderung der Rspr.).

Es kann ein Verstoß gegen das Gebot der Selbstlosigkeit sein, wenn eine Körperschaft, deren Satzungszwecke auf die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen ...