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NWB Nr. 24 vom Seite 2021 Fach 3d Seite 555

Rechtsprechung des BFH zur Land- und Forstwirtschaft im Jahre 1993

von Regierungsdirektor Elmar Haakshorst, Münster

I. Einkunfts- und Gewinnermittlung

1. Entnahme von Wirtschaftsgütern

a) (BStBl 1993 II S. 225; LX102880) betr. §§ 4 und 6b EStG.

Hinweis: Anm. in HFR 1993 S. 242.

Ein Landwirt und seine zwei Kinder (die Kl. zu 1-3) erzielten im Rahmen einer GbR Einkünfte aus einem Weinbaubetrieb. Die im Eigentum des Kl. zu 1 stehenden Betriebsgrundstücke gehörten zu seinem Sonder-BV im Rahmen seiner Beteiligung an der GbR. Der Gewinn wurde nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt.

Im Jahre 1978 wurde dem Kl. zu 1 im Rahmen eines Umlegungsverfahrens ein 698 qm großes Baugrundstück zugeteilt, das zwar in den Bilanzen als BV erfaßt, aber nicht betrieblich genutzt wurde, weil es von vornherein dazu bestimmt war, auf die Tochter (Kl. zu 3) übertragen zu werden. Das zuvor in die Umlegung eingebrachte Grundstück hatte zum BV des Weinbaubetriebes gehört.

1984 übertrug der Kl. zu 1 das Baugrundstück unentgeltlich auf die Kl. zu 3, und zwar im Wege der vorweggenommenen Erbfolge in Anrechnung auf das künftige Erb- und Pflichtteilsrecht der Übernehmerin am Nachlaß des Übergebers. Als künftiger Hoferbe war der Kl. zu 2 vorgesehen. Das FA sah in der Übertragung einen Entnahmevorgang. Die Kl. wandten sich gegen die ...