Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 38 vom Seite 3483 Fach 3a Seite 1945

BFH-Rechtsprechung zur Einkommensteuer im 4. Vierteljahr 1999

von Steuerberater Dipl.-Volkswirt Rudolf Charlier, Recklinghausen

Die nachstehende Fortsetzung unserer systematischen Zusammenstellung höchstrichterlicher Rspr. zur ESt behandelt im Anschluss an den Bericht in NWB F. 3a S. 1944 alle im 4. Vierteljahr 1999 im Teil II des BStBl veröffentlichten Entscheidungen mit Ausnahme der Rspr. zur ESt der Land- und Forstwirte (s. hierzu NWB F. 3d), zu ESt-Fragen der Arbeitnehmer (s. hierzu NWB F. 6a) und zum Bilanzsteuerrecht (s. hierzu NWB F. 17a).

Im Berichtszeitraum wird die Tendenz des BFH immer deutlicher, „Schwerpunkte„ in der Rspr. zu bilden und Fälle von grundsätzlicher Bedeutung zu „bündeln„, um das Problem von möglichst vielen Seiten zu beleuchten und einer Klärung im Sinne einheitlicher Rechtsanwendung zuzuführen. So finden wir in diesem Quartal die Beschl. des Großen Senats des BFH zum Drittaufwand für häusliche Arbeitszimmer (s. u. Nr. 2), U. des VI. Senats zum Begriff „Berufsausbildung„ (s. u. Nr. 20), U. des IX. Senats zum Schuldzinsenabzug bei Vermietung und Verpachtung (s. u. Nr. 3) und u. a. die Fortsetzung der Rspr. des VIII. Senats zur Veräußerung wesentlicher Beteiligungen gem. § 17 EStG (s. u. Nr. 8, 10-14).

Betriebsausgaben

1. Sind Eigenkapital-Vermittlungsprovi...