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Lexikon der BFH-Entscheidungen im 2. Vierteljahr 1986 zur Einkommensteuer (2. Teil)
20. Zum Begriff der ”wesentlichen Betriebsgrundlage” bei Betriebsaufspaltung
(BStBl 1986 II S. 299) betr. § 15 EStG.
Der Stpfl. war in den Streitjahren 1970-1975 mit 75 % an der A-GmbH beteiligt. Er hatte 1968 ein Grundstück erworben und darauf einen Fabrikneubau mit Büro errichtet. Das Objekt wurde ab 1969 an die GmbH vermietet. Das FA sah in der personellen und sachlichen Verflechtung eine Betriebsaufspaltung und behandelte die Vermietung als Gewerbebetrieb. Einspruch und Klage beim Hess. FG waren erfolglos. Mit der Revision machte der Stpfl. geltend, das FG habe nicht hinreichend geprüft, ob der vermietete Grundbesitz überhaupt eine wesentliche Betriebsgrundlage für die GmbH gewesen ist. Nur bei Bejahung dieser Frage könne von einer sachlichen Verflechtung gesprochen werden. Die von der GmbH gemieteten Räumlichkeiten seien im wesentlichen Büros und Lagerräume, die der Fertigung dienenden gemieteten Räume fielen nicht ins Gewicht. Die Vermietung sei also kein Gewerbebetrieb. Der BFH hielt die Revision für begründet; er gab die Sache an das FG zurück.
Die personelle Verflechtung stehe zwar außer Zweifel, die tatsächlichen Feststellungen des FG rei...