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Lohnsteuer | vom Arbeitgeber finanzierter Führerschein kein geldwerter Vorteil für Polizeibeamte (§ 19 Abs. 1 EStG; § 2 LStDV)
Eine Bereicherung in Form ersparter Aufwendungen hinsichtlich beiläufig erworbener Kenntnisse und Fertigkeiten (hier: Führerscheinkosten der Klasse 3) im Rahmen einer umfassenden Gesamtausbildung zum Polizeivollzugsdienst muss nicht zu Arbeitslohn eines Polizeianwärters führen, sofern das Ausbildungsinteresse des Dienstherrn im Vordergrund steht ().