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NWB Nr. 29 vom Seite 2230

Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums

von Wirtschaftsprüfer Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

Durch den Wegfall der Besteuerung der selbstgenutzten Wohnung ab hatte sich der Gesetzgeber dazu bekannt, dass Wohnen zur einkommensteuerlich irrelevanten persönlichen Lebenssphäre gehört und dass nur tatsächlich zufließende Einnahmen der Besteuerung unterworfen werden können (Schmidt/Drenseck, EStG, 16. Aufl., § 10e Rz. 1). Nach dem Wegfall der sog. Nutzungswertbesteuerung wurde selbstgenutztes Wohneigentum im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zuletzt über die Vorschrift des § 10e EStG subventioniert, für Anschaffungen nach dem erfolgt eine progressionsunabhängige Förderung über die Vorschriften des EigZulG. Den Regelungen gemeinsam ist, dass der Förderzeitraum das Jahr der Anschaffung und die folgenden sieben Jahre umfasst, soweit die Wohnung tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Wie das zweite der beiden nachfolgenden Urteile zeigt, sind Fälle der sog. ”Neujahrsfalle”, in der ein Jahr der Förderung verloren geht, immer noch relevant. Dabei erfolgt der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums am Ende des Jahres 01, während die Selbstnutzung erst Anfang des Jahres 02 beginnt. Zunächst dargestellt werden soll jedoch ein Urteil zur Nachholung v...