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Komplementär kann umsatzsteuerbare Leistungen erbringen
Leistungen, welche der Gesellschafter einer Personengesellschaft an diese erbringt, können ein gesellschaftsrechtlicher Beitrag sein. Sie können aber auch auf einem gesonderten schuldrechtlichen Austauschverhältnis beruhen. Diese Unterscheidung ist für die umsatzsteuerliche Behandlung von Gesellschafterleistungen wesentlich. Es kommt für die Umsatzsteuerbarkeit darauf an, ob es sich um Leistungen handelt, die als Gesellschafterleistung durch Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft abgegolten werden, oder ob Leistungen vorliegen, die auf einen Leistungsaustausch gerichtet sind und gegen Entgelt, um einer Sondervergütung willen, ausgeführt werden. Nach ständiger Rechtsprechung liegen steuerbare entgeltliche Leistungen vor, wenn sie auf konkreten Leistungsbeziehungen eines Gesellschafters zur Gesellschaft beruhen und wenn sie auf den Austausch der Leistungen des Gesellschafters gegen Entgelt gerichtet sind (, BStBl 1996 II S. 176). Diese Unterscheidung entspricht auch der Rechtsprechung des - Heerma -, UR 2000 S. 121).
Gemäß diesen Grundsätzen hatte der BFH ursprünglich entschieden, dass die Führung der Gesc...BStBl 1973 II S. 764