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NWB Nr. 42 vom Seite 3515

Grundstückserwerb zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen

von WP StB Bruno Gassner und RA vBP StB Alf Andrews, Stuttgart

Abkömmlinge eines Erblassers, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, können von den Erben gem. § 2303 Abs. 1 BGB den als Geldanspruch ausgestalteten Pflichtteil in Höhe des gesetzlichen Erbteils verlangen. Schenkungen des Erblassers innerhalb von zehn Jahren vor dem Erbfall können als Ergänzungsanspruch den Pflichtteil erhöhen (§ 2325 BGB). Im vom BFH zu entscheidenden Fall hatte eine Miterbin, nachdem sie zunächst den Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht hatte, gegen Übertragung von drei Grundstücken ihren Erbteil auf die anderen Erbinnen übertragen und gleichzeitig auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch verzichtet. Das FA sah hierin einen grunderwerbsteuerpflichtigen Vorgang, weil das betreffende Testament vorsah, dass Abkömmlinge auf den Pflichtteil gesetzt werden sollten, wenn sie das Testament anfechten oder einen Ergänzungsanspruch verlangen sollten. Das daraufhin angerufene GE (LX572576) entschieden, die Übertragung der Nachlassgrundstücke sei zur Befriedigung eines Pflichtteilsanspruchs erfolgt und daher nach § 3 Nr. 2 GrEStG steuerfrei. Der erkennende Senat sah sich im Einklang ...BStBl 1982 II S. 76BStBl 1999 II S. 23