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NWB Nr. 7 vom Seite 469

Tarifbegünstigung bei Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät zu Teilwerten

Verfasser: Rechtsanwalt Steuerberater Harald Plewka, Düsseldorf

Mit Urteil vom - IV R 54/99 (NWB EN-Nr. 21/2001) hatte sich der IV. Senat des BFH erneut mit der entgeltlichen Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis zu befassen. Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Tarifbegünstigung des § 24 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i. V. mit §§ 16 Abs. 4, 18 Abs. 3, 34 Abs. 1 EStG ist bei einer Einbringung zu Teilwerten auch auf den Fall anzuwenden, dass eine Zuzahlung in das Privatvermögen des Einbringenden erfolgt. Mit dieser Entscheidung tritt der BFH insoweit der gegenteiligen Ansicht der Finanzverwaltung in Tz. 24.08 ff. des Umwandlungssteuer-Erlasses v. (BStBl 1998 I S. 268) entgegen. Die Tarifbegünstigung gem. § 24 Abs. 3 UmwStG setzt nach Ansicht des BFH ferner nicht voraus, dass für die Einbringung des Betriebs ausschließlich Gesellschaftsrechte gewährt werden. Nicht nach § 24 Abs. 3 UmwStG tarifbegünstigt ist dagegen ein bei der Einbringung zu Teilwerten im Sonderbetriebsvermögen des Einbringenden entstehender Gewinn.

1. Zum Sachverhalt

Der Kläger war zunächst als Rechtsanwalt in einer Einzelkanzlei tätig. Mit Vertrag vom nahm er mit Wirkung zum den bis dato bei ihm angestellten Rechtsanwalt R auf und gründete mit diesem eine gemeinsame Sozietät. R zahlte an den Kläger den vereinbarten Gegenwert für dessen ...