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Vergütungen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften als ewiger Streitpunkt
1. Maßstäbe der Angemessenheitsprüfung
Dass Vergütungen, die der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH von dieser für seine Tätigkeit erhält, nur insoweit das Einkommen der Gesellschaft mindern, als sie angemessen sind, und dass der überschießende Betrag als verdeckte Gewinnausschüttung zu erfassen ist, ist im Grundsatz unstreitig. Allgemein anerkannt ist auch, dass die Tätigkeitsvergütungen des konkreten Falls daran zu messen sind, was ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einem fremden, an der Gesellschaft nicht beteiligten Geschäftsführer unter sonst gleichen Umständen vergütet hätte. Dieser Vergleich setzt gleiche Kenntnisse, gleiche Erfahrungen, gleichen Arbeitseinsatz und gleichen Erfolg der Tätigkeit voraus. Schematische Vergleiche mit angeblichen Statistiken der Finanzverwaltung, die dem Steuerpflichtigen nicht offengelegt werden und von ihm nicht geprüft werden können, und Vergütungsstudien können zwar Anhaltspunkte, aber keinen absoluten Maßstab bieten. Schwierigkeiten treten vor allem bei mittelständischen Gesellschaften auf, die nicht selten von der Tätigkeit ihres Geschäftsführ...