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Zur Frage des Vorsteuerabzugs bei einer bloß beabsichtigten Umsatzsteueroption
1. Sachverhalt
In seiner Entscheidung vom - V R 24/98 (NWB EN-Nr. 529/2001) befasste sich der BFH mit der Frage, ob das Recht auf Vorsteuerabzug auch dann besteht, wenn ein Mietgebäude nach Fertigstellung, aber vor der beabsichtigten Vermietung weiterveräußert wird. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, war zu dem Zweck gegründet worden, ein bestimmtes Grundstück zu kaufen, zu bebauen und zu vermieten. Das Grundstück wurde mit einem Bürogebäude bebaut. Bereits während der Bauphase bemühte sich die Klägerin um die Vermietung an gewerbliche Mieter. Nachdem innerhalb von zweieinhalb Jahren nach Fertigstellung keine Vermietungsumsätze erzielt werden konnten, veräußerte die Klägerin das Gebäude an eine Grundstücksgesellschaft.
Das Finanzamt erkannte zunächst den von der Klägerin im Zusammenhang mit der Gebäudeherstellung geltend gemachten Vorsteuerabzug an. Nachdem allerdings keine Vermietungsumsätze erzielt werden konnten, versagte das Finanzamt den Vorsteuerabzug und stützte dies auf § 15 Abs. 2 UStG i. V. mit § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, wonach die Veräußerung des Grundstücks steuerfrei sei. Die Kläger...