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Dreijährige Bindung an den Wechsel der Gewinnermittlungsart
Mit Urt. v. - IV R 18/00 (NWB EN-Nr. 169/2001) hatte der IV. Senat des BFH den Fall zu entscheiden, ob ein zweimaliger Wechsel der Gewinnermittlungsart zulässig ist. Eine Entscheidung des BFH zur zeitlichen Bindung ist bislang nicht ergangen. Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ein Stpfl., der freiwillig von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich übergegangen ist und eine Verteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre beantragt hat, kann ohne besonderen wirtschaftlichen Grund nicht zwei Jahre nach dem Wechsel erneut zur Einnahmenüberschussrechnung übergehen.
1. Sachverhalt
Der Kläger war als Zahnarzt selbständig tätig. Von der Praxiseröffnung im Jahr 1980 an bis zum Jahr 1985 ermittelte er seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Für 1986 und 1987 führte er einen Bestandsvergleich durch. Der Übergangsgewinn wurde antragsgemäß auf drei Jahre verteilt. Für 1988 schätzte das FA wegen Nichtabgabe der Steuererklärung die Einkünfte des Klägers aus selbständiger Arbeit auf 213 240 DM. Im Rahmen eines hiergegen eingelegten Einspruchs legte der Kläger mit Abgabe der Steuererklärung eine G...