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Steuerbereinigung mit Überraschungen
Die ”Hinweise zur Besteuerung und Gewinnermittlung” in NWB Heft 49/1999 (Korn/Strahl, NWB F. 2 S. 7217, 7233) sind in einigen wesentlichen Punkten fortzuschreiben, nachdem der Bundesrat dem Steuerbereinigungsgesetz 1999 aufgrund der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks. 14/2380 v. 15. 12. 1999) im zweiten Durchgang am zugestimmt hat (Steuerbereinigungsgesetz 1999 v. , BGBl 1999 I S. 2601).
Die in NWB F. 2 S. 7233 unter II, 3, (3) mitgeteilte Erhöhung des ”Übungsleiterfreibetrags” nach § 3 Nr. 26 EStG auf 3 600 DM mit Wirkung ab ist eingetreten. Weitere Verbesserungen der Vergünstigungen für gemeinnützige Körperschaften hat der Gesetzgeber nicht aufgegriffen.
Das durch das ”StEntlG 1999/2000/2002” eingeführte strikte Bilanzänderungsverbot - NWB F. 2 S. 7220 unter I, 3, b), (6) - hat eine Einschränkung erfahren: Eine Bilanzänderung bleibt nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (nunmehr ohne Zustimmungserfordernis des FA) zulässig, ”wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Änderung nach Satz 1 steht und soweit die Auswirkung der Änderung nach Satz 1 auf den Gewinn reicht”. In Betracht kommt z. B., wenn bilanzberichtigend ein § ...